Start amtl. Bekanntm. der Stadt Jülich Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 8. Änderung

Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 8. Änderung

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amtliche Bekanntmachung der Stadt Jülich
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Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 8. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 BauGB

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

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Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 Folgendes beschlossen:

„Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr.79 „Königskamp II“, 8. Änderung aufgestellt.“

Mit der frühzeitigen Beteiligung sollen die Ziele und Zwecke der Planung und ihre Auswirkungen entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig der Öffentlichkeit dargelegt und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.

Der Planbereich ist aus folgender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Gewerbegebietes durch Änderung des Bebauungsplans Nr.79 „Königskamp II“.

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt plant die Erweiterung des Standorts Jülich. Dazu soll östlich der bereits bestehenden Großanlage Synlight ein Laborgebäude für die geplante Forschung des Institutes Future Fuels entstehen (Flur 54, Flurstück 625). Geplant ist ein Solitäranbau einschließlich der erforderlichen Erschließung. Nicht benötigte Flächen sollen der Bevoratung dienen, um mögliche weitere Bauvorhaben realisieren zu können. Der Standort in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Synlight bietet sich daher als Erweiterung des Standorts Jülich sehr gut an.

Im ursprünglichen Bebauungsplan ist die Fläche eine als Maßnahmenfläche festgesetzte Grünfläche, die durch das vorliegende Bauleitplanverfahren als „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen werden soll. Das Plangebiet umfasst ca. 9500 m², wovon rund 2000 m² als Nutzfläche benötigt werden. Da mit der Änderung des Bebauungsplans eine Maßnahmenfläche überplant wird, die dem Ausgleich des ursprünglichen Eingriffs und der Niederschlagswasserbeseitigung diente, ist dies im Zuge des hier vorliegenden Änderungsverfahrens entsprechend auszugleichen und im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplans zu bilanzieren.

Diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Königskamp II“, 8. Änderung mit der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden in der Zeit vom

21.07.2025 bis einschlieSSlich 22.08.2025

Auf folgenden Internetseiten veröffentlicht

Bekanntmachung:

auf der Homepage des „Herzog“-Magazins unter https://www.herzog-magazin.de/amtliche-bekanntmachungen-stadt-juelich/ – AMTL. BEKANNTM. DER STADT JÜLICH – Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 8. Änderung

Bauleitplanunterlagen:

auf der städtischen Homepage www.juelich.de/beteiligung – FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG – Bebauungspläne / sonstige Satzungen – Bebauungsplan Nr. 79 Königskamp II, 8. Änderung

oder

über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen

Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 bis 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 16.30 Uhr

öffentlich eingesehen werden.

Innerhalb der Beteiligungsfrist sollen Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 29.11.2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Jülich, den 10.06.2025
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs

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Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

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