Start Stadtteile Jülich Geänderte Haltestellen

Geänderte Haltestellen

Der Bürgerbus fährt wegen innerstädtischer Veranstaltungen drei Haltestellen nicht im üblichen Turnus an.

16
0
TEILEN
Foto: Stadt Jülich
- Anzeige -

Einige Haltestellen des Bürgerbusses können nicht angefahren werden, weil in der Innenstadt mehrere Veranstaltungen stattfinden. Deswegen gibt es am Freitag, 19. September, und Samstag, 20. September, Änderungen im Fahrplan.

Am Freitag werden die Haltestellen „Galeria Juliacum/Poststraße“ und „Kleine Rurstraße/Marktplatz“ vormittags wegen des Friedenslaufes nicht angefahren. Als Alternative steht die nächstgelegene Haltestelle „Große Rurstraße / Neues Rathaus“ zur Verfügung. Die Haltestelle wird nachmittags wieder wie gewohnt bedient.

- Anzeige -

Ebenfalls wird die Haltestelle „Kleine Rurstraße/Marktplatz“ am Samstag wegen des Festes der Kulturen ganztags nicht angefahren. Die Haltestellen „Walramplatz“ oder „Große Rurstraße / Neues Rathaus“ können stattdessen genutzt werden.

Die Stadt bittet um Verständnis und lädt zum Besuch beim Fest der Kulturen und auch beim autofreien Sonntag, am 21. September, auf und rund um den Marktplatz ein.

TEILEN
Vorheriger ArtikelJülich bleibt in Bewegung
Nächster ArtikelZum Tod von René Blanche
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here