Die Wahlbenachrichtigungen der Hauptwahl gelten ebenso für die Stichwahl. Wählerinnen und Wähler bekommen keine separate Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann selbstverständlich trotzdem wählen. Im Wahllokal ist dann zur Identifikation zwingend der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Die Stimmabgabe am Wahltag, dem 28. September, ist in denselben Wahllokalen wie bereits zur Hauptwahl von 8 bis 18 Uhr möglich.
Wer schon bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl beantragt hat, bekommt diese Unterlagen unaufgefordert in den nächsten Tagen zugeschickt. Wahlberechtigte, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, bislang aber noch keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, können diese online, postalisch oder per Mail beantragen.
Das Wahlbüro ist im Kleinen Sitzungssaal im 1. OG des Neuen Rathauses untergebracht. Für die Briefwahl wird ein Ausweisdokument, Personalausweis oder Reisepass, und möglichst – sofern noch vorhanden – die Wahlbenachrichtigungskarte benötigt.
Das Wahlbüro ist montags bis mittwochs von 8.30 bis 14 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet.
Die Briefwahl kann noch bis Freitag, 26. September, um 15 Uhr beantragt werden. Bis Samstag, 27. September um 12 Uhr können Wahlberechtigte geltend machen, dass die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Dann wird der erteilte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer Wahlschein mit den neuen Briefwahlunterlagen übersandt.
In allen Fällen ist zu beachten, dass die Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens 16 Uhr im Rathaus eingegangen sein müssen. Später eingehende Wahlbriefe werden zur Wahl nicht zugelassen.