§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Torsten Sträter kommt nach Jülich - leider ist die Veranstaltung bereits ausverkauft. Deshalb hier "nur" sein Brief zum Vorpremieren-Programm.
„Alles muss raus. Ich zum Beispiel....
Amélie ist eine Träumerin. Geprägt von ihren Kindheitserfahrungen geht sie schüchtern und introvertiert durch die Welt. Sie meidet persönliche Kontakte, obwohl sie in einem...
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