§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Für viele scheinen sich Zucker und Sport erstmal zu widersprechen. Aber nicht für die Firma Pfeifer & Langen Zuckerfabrik Jülich GmbH. Die veranstaltet nämlich...
Was für den einen den verspäteten Neujahrsputz auf dem Dachboden oder Keller bedeutet, eröffnet für den anderen die Schnäppchenjagd: Die Dorfgemeinschaft Zukunft Kirchberg e.V....
Die Kooperation dieser zwei Jülicher Ensembles widmet sich nichts weniger als der Erschaffung der Welt in der wunderbaren musikalischen Darstellung Joseph Haydns, die er...