§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Zu seiner zweiten öffentlichen Sitzung lädt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ein. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Neubesetzung von Arbeitsgruppen sowie...
Ein Zeuge sowie die Tatverdächtige sind am Einsatzort angetroffen worden. Die Polizei sucht nun mögliche Geschädigte der Straßenverkehrsgefährdung sowie weitere Zeugen.
Gegen 6.30 Uhr befuhr...
Das Krankenhaus Jülich hat im Rahmen einer Gesundheitsveranstaltung über moderne Verfahren der Hüft-Endoprothetik informiert. Im Mittelpunkt stand die sogenannte AMIS-Methode (Anterior Minimally Invasive Surgery),...