§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Nisthilfen bauen, Wasser sparen oder defekte Elektrogeräte reparieren, statt sie wegzuschmeißen – die Möglichkeiten, sich aktiv für den Umwelt- und Klimaschutz einzusetzen, sind vielfältig....
Die Ladies Night wird volljährig. Am Freitag, 9. Januar, lädt die Mersch-Patterner KG Bretzelbäckere zum 18. Mal zum alljährlichen Showtanz-Spaßturnier, das nun bereits zum...
Inzwischen eine Tradition: Die Führungen durch die Propsteikirche am 2. Samstag des Monats. Diesmal lädt Kantor Christof Rück Interessierte am 10. Januar ein. Start...