Start Nachrichten Region Studieninfo für Eltern

Studieninfo für Eltern

Gemeinsam mit der RWTH informiert die FH Aachen Eltern über ihre Rolle im Studienwahlprozess.

0
0
TEILEN
Foto: Arnd Gottschalk
- Anzeige -

RWTH Aachen, FH Aachen und Agentur für Arbeit Aachen bieten eine Informationsveranstaltung für Eltern von Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern an. Sie steht unter dem Titel „Mein Kind auf dem Weg ins Studium – die Rolle der Eltern und Informationen zum Studium an der FH Aachen und RWTH Aachen“.

Eltern, die ihre Kinder bei der Entscheidung für ein Studium unterstützen möchten, setzen sich oft mit vielen Fragen gleichzeitig auseinander. Neben den Gesprächen in der Familie über Interessen, Neigungen sowie mögliche Berufe und Werdegänge müssen auch Werbung, Gerüchte und neue Regelungen in der Studienplatzvergabe verarbeitet werden: Vieles ist für Eltern genauso neu wie für die Studieninteressierten. Mit der Einführung des Bachelor-Master-Systems und der wachsenden Vielfalt der Studienangebote sind auch Eltern nur ansatzweise vertraut. Oftmals ersetzen dann Schulhofgerüchte und „Hören-Sagen“ die korrekten Informationen und verhindern, dass Jugendliche ihre Möglichkeiten gut einschätzen und nutzen können.

- Anzeige -

Der Vortrag beantwortet viele Fragen, die in den Studienberatungen der Hochschulen häufig gestellt werden, und bietet Informationen zur Rolle der Eltern im Berufswahlprozess, Informationen zu Studienangebot und Studienaufnahme an der FH Aachen und RWTH Aachen sowie weiteren Themen, zum Beispiel Studienfinanzierung, Unterschiede FH-Uni, Bewerbung oder Numerus Clausus.

Weitere Informationen und Anmeldung über die Webseite der RWTH.

Infoabend DI 18|11

Couven-Gymnasium | Aula| Lütticher Straße 111a | Aachen | 19 bis 20.30 Uhr


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here