Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

Exkursionen: Technik trifft Senioren

TEILEN

Am Dienstag, 23. April, besuchen die Senioren den Industriepark Düren-Niederau. Beginn der Besichtigung ist um 10 Uhr. Treffpunkt ist der Parkplatz Aachener Landstr am Ortsausgang Jülich um 9 Uhr.
Der Standort war früher Sitz der AkzoNobel Chemicals. Heute wird der Park von der Heinsberger Firma Frauenrath betrieben. Das rund 11 ha große Areal wurde zu einem etablierten Industriepark mit heute knapp 300 Arbeitsplätzen ausgebaut, der vielfältige Synergien für die ansässigen Unternehmen bietet. Das Spektrum der Mieter ist breit gefächert: Unter ihnen befinden sich sowohl produzierende Firmen, wie die Grace Silica GmbH und die Chemische Fabrik Brühl Mare GmbH, als auch junge, aufstrebende Unternehmen, wie z. B. die Blend + GmbH.

Max. 20 Personen können teilnehmen, die Dauer beträgt ca. 2 bis 2,5 Stunden.

Technische Einrichtungen und industrielle Produktionsstätten in der Region Jülich und Umgebung sind Ziele der Exkursionsreihe „Technik trifft Senioren, die sich an technisch interessierte Senioren richtet und von Bernd Ritschel in Zusammenarbeit mit der Stadt Jülich organisiert wird.

Bitte den neuen Treffpunkt beachten. Der Parkplatz liegt von Jülich kommend ca. 200m hinter der Rurbrücke Richtung Aachen auf der linken Seite (ein parallel zur Aachener Landstr verlaufender Parkstreifen). (Bitte nicht verwechseln mit dem Parkplatz direkt hinter der Rurbrücke an der Kirchbergerstraße!)

Die Teilnahme an den Besichtigungen erfolgt stets auf eigenes Risiko. Am Treffpunkt werden jeweils Fahrgemeinschaften gebildet. Anmeldung bis 18. Februar 2026 und weitere Informationen bei Bernd Ritschel, E-Mail: ritschel.bernd@t-online.de.

Details

Datum:
Do.. 23. April
Zeit:
10:00
Kategorien:
, , , ,
Veranstaltung-Tags:

Weitere Angaben

© Foto
Stadt Jülich

Veranstaltungsort

Allgemeiner Ort
NRW Deutschland + Google Karte
TEILEN

*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.