Start Kreis Düren Streikankündigung für Freitag

Streikankündigung für Freitag

Auswirkungen auf den Linienverkehr der Rurtalbus GmbH am Freitag den 6. März.

0
0
TEILEN
Foto (Ausschnitt): Sebastian Petermann
- Anzeige -

Die Rurtalbahn weist darauf hin, dass am Freitag die Gewerkschaft Ver.di die Beschäftigten der Rurtalbus GmbH erneut zu einem ganztägigen Arbeitskampf aufgerufen hat.

Aufgrund der angekündigten Streikmaßnahmen ist im gesamten Bedienungsgebiet mit erheblichen Fahrtausfällen sowie Taktlücken zu rechnen. Entsprechend ist auf den stattfindenden Fahrten von deutlich erhöhten Fahrgastaufkommen auszugehen, was die Situation für alle Fahrgäste maßgeblich beeinträchtigen wird.

- Anzeige -

Die Reisenden sollen an diesem Tag beachten, dass stattfindende Hinfahrten keine Gewähr für ebenfalls durchgeführte Rückfahrten bietet. Die diensthabenden Verkehrsmeister der Bus-Leitstelle kennzeichnen alle bekannten, ausfallenden Fahrten entsprechend als „Ausfall“. Die Rurtalbus GmbH bittet um Verständnis, dass die Fahrgastinformation aufgrund der kurzfristigen Ankündigung nur in eingeschränktem Umfang bereitgestellt werden kann. Über die NAVEO-App können die Fahrgäste sich über den aktuellen Status einzelner Fahrten informieren. Das Unternehmen empfiehlt allen betroffenen Passagieren, sich frühzeitig auf die außergewöhnliche Situation einzustellen und alternative Beförderungsmöglichkeiten zu ihrem Fahrtziel zu prüfen.

Auf der Homepage www.rurtalbus.de werden fortlaufend aktualisierte Übersichten der uns bekannten Fahrtausfälle, geordnet nach Linien und Uhrzeiten, veröffentlicht. Die Informationsstelle der Rurtalbahn ist am Freitag bereits ab 4.30 Uhr erreichbar und steht Fahrgästen für Rückfragen unter 02421 – 3901 999 zur Verfügung. Das Kundencenter (iPunkt) am Kaiserplatz bleibt geöffnet.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here