Start Stadtteile Jülich Mörderische Herzogstadt

Mörderische Herzogstadt

0
0
TEILEN
Marie-Luise Herpers alias Milli von Römer. Foto: La Mechky Plus
- Anzeige -

Sie hat es wieder getan: Marie-Luise Herpers alias Milli von Römer schickt zum fünften Mal ihr Protagonisten-Duo auf Mörderjagd. Die neugierige Hannelore und Nachbar Wolfgang starten wie stets ganz harmlos, tauschen sich über die Stadtentwicklung aus und planen ein Wiedersehen mit Freunden. Bis ihnen „Der Tote vom Ellebachfließ“, so der Titel von Band 5 der Serie „Jülich-Krimi“, dazwischenkommt.

Sei es, wie es sei: Vermeintliche Leichen hindern die Autorin nicht daran, in ihren Büchern der Heimatstadt eine Liebeserklärung auszusprechen. „Jülich hat alles, was man zum Leben braucht“, ist darin zu lesen. Zum Welttag des Buches wird Milli von Römer eine Kostprobe des neuen Buches geben. Kostenlose Eintrittskarten sind ab sofort in der Stadtbücherei Jülich erhältlich beziehungsweise können telefonisch unter 02461 / 936363 oder per Mail an stadtbuecherei@juelich.de reserviert werden.

- Anzeige -

Lesung SA 25|04
Verein Offener Bücherschrank e.V. | Stadtbücherei Jülich | 10.30 Uhr | Eintritt frei, Reservierung unter 02461 / 936363 oder per Mail an stadtbuecherei@juelich.de

TEILEN
Vorheriger ArtikelEin grüner Daumen für Jülich
Als öffentliche Einrichtung der Stadt Jülich ermöglicht die Stadtbücherei der Bürgerschaft einen freien Zugang zu Medien und Informationen. Als kommunales Medien- und Informationszentrum dient sie der Kultur, Bildung, Information und Freizeitgestaltung. Sie fördert Lese-, Informations- und Medienkompetenz als Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Leben - ob in Schule, Studium, Beruf oder privat. Ihr Angebot umfasst sowohl einen aktuellen und nachfrageorientierten Medienbestand (analog und digital) als auch eine kompetente Beratung und ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here