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Spiel – Satz – Recht

Teil 1 der satirischen Trilogie eines Rechtsanwalts vom Spielfeld der Gerechtigkeit.

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cmyk rat und recht
Foto: Andrey Burmakin
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Es gibt einen unumstößlichen Grundsatz des Rechtsanwaltslebens: Der Mandant hat immer recht. Wirklich immer. Zumindest bis man die Akte liest.

Der durchschnittliche Mandant betritt die Kanzlei mit der emotionalen Energie eines Tennisspielers im Matchball und der juristischen Vorbereitung eines Hobbyspielers, der vergessen hat, dass Regeln existieren. „Ich will nur mein Recht.“ Ein wunderschöner Satz. Poetisch. Demokratisch. Leider vollkommen unpräzise. Denn im Gericht geht es nicht um Recht im philosophischen Sinne, sondern um Beweislast, Fristen und die Frage, warum jemand E-Mails grundsätzlich nur mündlich bestätigt haben will.

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Der Schriftsatz — oder: Papier schlägt Realität
Juristen glauben an zwei Dinge: Kaffee und Schriftsätze.
Der Schriftsatz ist unser Vorhandschlag. Je länger er wird, desto überzeugter ist der Verfasser von seiner Genialität.
Richter hingegen entwickeln mit zunehmender Seitenzahl eine besondere Fähigkeit: selektives Lesen.
Nach Seite 25 beginnt juristische Prosa häufig, sich selbst zu zitieren. Nach Seite 40 erreicht sie literarische Qualität — leider ohne Mehrwert für die Entscheidung.

Der größte Irrtum junger Anwälte lautet: Wer mehr schreibt, gewinnt.
Der größte Lernmoment lautet: Wer das Entscheidende schreibt, überlebt.

Die Gegenseite — ein Naturphänomen
Mandanten sind regelmäßig überrascht, dass die Gegenseite ebenfalls einen Anwalt hat. Noch überraschender: Dieser Anwalt vertritt tatsächlich eine andere Auffassung. Juristisch nennt man das Parteivortrag. Mandanten nennen es Frechheit.
In diesem Moment erkläre ich den Kern unseres Rechtssystems: Zwei Menschen können gleichzeitig absolut überzeugt sein — und beide liegen möglicherweise falsch. Das Gericht entscheidet dann nicht, wer sympathischer ist, sondern wer weniger falsch argumentiert. Ein System von beeindruckender Ehrlichkeit.

Der Richter als Linienrichter
Richter besitzen eine seltene Superkraft: emotionale Immunität.
Während Mandanten ihre Lebensgeschichte erzählen, prüft das Gericht still, ob Anlage K3 korrekt paginiert ist. „Aber verstehen Sie denn nicht, wie sehr mich das belastet?“ Doch. Nur leider steht Belastung nicht im Tatbestand.

Das Recht interessiert sich weniger für Dramatik als für Subsumtion — ein Wort, das klingt wie eine seltene Erkrankung, aber tatsächlich bedeutet: Realität wird unter Paragrafen geschoben, bis sie passt.

Der Vergleich — juristische Kapitulation mit Stil
Der Vergleich ist der Moment, in dem alle Beteiligten kollektiv erkennen, dass sie den Prozess zwar gewinnen könnten, aber dabei ihre Lebenszeit verlieren. Mandanten hören: „Sie müssen nachgeben.“ Anwälte hören: „Wir verhindern wirtschaftlichen Unsinn.“ Richter hören: „Endlich.“
Dem Vergleich wohnt der Zauber wahrer Gerechtigkeit inne: Niemand gewinnt, aber die Kontrahenten glauben anschließend, zufrieden zu sein.

Spiel, Satz, Kostenquote
Wenn aber jeglicher Vergleich scheitert, kommt das Urteil.
Mandanten erwarten moralische Rehabilitation, gesellschaftliche Anerkennung und einen inneren Triumph. Stattdessen erhalten sie eine Kostenquote von 63 zu 37 Prozent. Juristische Realität ist selten heroisch. Sie ist rechnerisch. Der wahre Sieger eines Prozesses ist daher oft niemand der Beteiligten, sondern § 91 ZPO — die Kostenentscheidung, die zuverlässig dafür sorgt, dass alle Beteiligten Demut lernen.

Nach dem Verfahren ist vor dem Verfahren
Nach jedem Prozess passiert etwas Bemerkenswertes: Alle sind erschöpft. Alle hätten früher reden können. Und alle schwören, nie wieder zu klagen. Bis zum nächsten Konflikt. Und der kommt gewiss. Denn der Verlierer von heute will der Sieger von morgen sein.
Ja, Streit ist menschlich. Prozesse sind institutionalisiertes Tennis ohne Erdbeeren, aber mit Aktenzeichen. Und der Anwalt steht am Netz, sammelt die Bälle ein und weiß: Das nächste Spiel beginnt morgen um neun. Pünktlich am Richterpult der Justitia!

Teil 2 dieser Trilogie erscheint in der Juli-Ausgabe des Herzogs.


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