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Hinweis zum Opfertest

Anlässlich des islamischen Opfertest weist das Veterinärwesen und der Verbraucherschutz des Kreis Düren daraufhin, dass die Schlachtung und der Transport von Schafen nur in offiziell zugelassenen Schlachtstätten und hohen Auflagen erfolgen darf.

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Foto: Archiv
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Das Opferfest ist das höchste islamische Fest. Im Mittelpunkt stehen das rituelle Schlachten eines Tieres, das Teilen des Fleisches mit Bedürftigen, gemeinsame Gebete in der Moschee und Familienbesuche. Menschen islamischen Glaubens, die an diesem Tag ein Schaf schlachten möchten, sollten sich frühzeitig nach zugelassenen Schlachtstätten erkundigen. Zudem ist der Lebendtransport von Schafen zu einer Schlachtstätte an sehr hohe Auflagen gebunden und in Privatfahrzeugen nicht gestattet.

Der Kreis Düren weist daraufhin, dass Personen, die gegen die Transport- oder Schlachtvorschriften verstoßen mit Strafen in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen müssen. In Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde wird das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren verstärkt Fahrzeug- und Betriebskontrollen durchführen.

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