Start Magazin Gesundheit Schnell handeln rettet Leben

Schnell handeln rettet Leben

Die nächste Jülicher Gesundheitsstunde informiert darüber, wie Notfälle schnell erkannt werden können.

0
0
TEILEN
Im Notfall sind Sekunden entscheidend. Foto: ZieL.media / Christoph Lammertz
- Anzeige -

Medizinische Notfälle kommen meist ohne Vorwarnung: Ob Herzinfarkt, Schlaganfall oder ein schwerer Unfall – in diesen Momenten zählt jede Sekunde. Doch wie reagiert man richtig? Wie unterscheidet man eine harmlose Beschwerde von einer lebensbedrohlichen Situation? Antworten auf diese lebenswichtigen Fragen gibt die nächste „Jülicher Gesundheitsstunde“.

Die beliebte Vortragsreihe, eine Kooperation des Krankenhauses Jülich und der AOK, findet im großen Gruppenraum der Physiotherapie statt. Die beiden Referentinnen des Abends berichten aus der Praxis, denn sie haben täglich mit Ausnahmesituationen zu tun: Dr. Sabine Tack, Chefärztin der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin, erklärt aus Sicht der Notfallmedizinerin, welche Symptome jeder kennen sollte. Sie zeigt auf, woran Laien kritische Situationen sofort erkennen und wie durch schnelles, entschlossenes Handeln Leben gerettet werden kann. Melanie Thielemann, Pflegerische Leitung der Zentralen Notaufnahme (ZNA), gibt einen Einblick in die Praxis der Akutversorgung. Sie erläutert, was nach dem Eintreffen im Krankenhaus passiert und warum die ersten Minuten in der ZNA so entscheidend für den weiteren Behandlungserfolg sind.

- Anzeige -

Im Anschluss an die beiden Vorträge nehmen sich die Referentinnen Zeit, um individuelle Fragen der Be-sucherinnen und Besucher zu beantworten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Gesundheitsstunde MO 29|06

Krankenhaus Jülich | Kurfürstenstraße | Gruppenraum der Physiotherapei (Eingang Neusser Straße) | ab 17 Uhr


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here