Die Stadt Jülich weist darauf hin, dass das Aufstellen von Pflanzen, Lampen oder sonstigem Grabschmuck auf Urnen und Särgen bei dem Besuch von Rasenreihengrabstätten, anonymen Grabstätten und Baumbestattungsflächen nicht erlaubt ist. Diese Regelung gilt für das ganze Jahr, also auch für die Wintermonate und damit verbundene Feierlichkeiten wie beispielsweise Allerheiligen und Weihnachten.
Alle Hinterbliebenen werden daher gebeten, die geltenden satzungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und keinen Grabschmuck auf den vorgenannten Grabstätten und Flächen abzustellen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass widerrechtlich abgestellter Grabschmuck durch den Bauhof entfernt und entsorgt wird.



















