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Regeln für Ride-outs

Die Polizei berichtet von vermehrt stattfindenden „E-Scooter-Ride-outs“. In diesem Zusammenhang weist sie auf gesetzliche Bedingungen zur Nutzung von E-Scootern hin.

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E-Scooter. Foto: icsilviu | pixabay
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Gemeinsame Ausfahrten mit E-Scootern, sogenannte „Ride-outs“, werden zunehmend über soziale Medien insbesondere von jungen Menschen organisiert. Das berichtet die Polizei.

Die Behörde beobachte diese Entwicklung und werde bei festgestellten Verstößen konsequent einschreiten. Denn auch bei einer gemeinsamen Ausfahrt gelten die Regeln des Straßenverkehrs, insbesondere die sogenannten einschlägigen Genehmigungsvorbehalte bei Straßensondernutzungen.

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Zu den Regeln gehöre: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden. Zudem benötigten die Fahrzeuge eine gültige Betriebserlaubnis und eine Versicherungsplakette. Wer einen E-Scooter ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz fahre, mache sich strafbar.

Besonders problematisch seien technisch veränderte E-Scooter. Wer seinen Scooter beispielsweise so manipuliere, dass er schneller als zulässig fahren kann, riskiere den Verlust der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes.

Komme es anschließend zu einem Unfall, könnten für den Verantwortlichen erhebliche finanzielle Folgen entstehen – insbesondere bei Personen- oder größeren Sachschäden. Manipulierte oder nicht verkehrssichere E-Scooter könnten im Einzelfall sichergestellt werden.

Die Polizei appelliert insbesondere an junge Fahrerinnen und Fahrer, auf technische Veränderungen an ihren E-Scootern zu verzichten und sich vor der Fahrt über die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu informieren.

Auch Eltern seien gefragt: Die Polizei ruft dazu auf, mit den eigenen Kindern darüber zu sprechen, wie und wo sie den E-Scooter nutzen. Wer seinem Kind einen E-Scooter überlasse, sollte sicher sein, dass das Kind alt genug ist, das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und technisch zulässig ist – und welche Folgen ein Verstoß oder ein Unfall haben kann.

Die Polizei Düren wird das Phänomen im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit weiterhin im Blick behalten und festgestellte Verstöße konsequent verfolgen.


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