Manchmal wird aus 2023 plötzlich 2027. Bereits damals war, so die Verwaltungsvorlage, eine Änderung des § 2b Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorgesehen, wurde allerdings ausgesetzt und verschoben. Jetzt soll sie zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten.
Für die Jülicher Bevölkerung heißt das vor allem die erste Erhöhung der Parkgebühren seit 2013, aber auch weitere Änderungen. Darunter auch den Ersatz von Parkscheinen durch Parkscheiben.
Letzteres soll an mehreren Stellen in der Stadt passieren, die nicht klar Automaten zuzuordnen sind. Dazu gehören die Gerberstraße, die Parkplätze neben dem Kindergarten St. Marien an der Kurfürstenstraße, die Parkplätze gegenüber der Agentur für Arbeit sowie Rurpforte. Hier sollen jeweils Nicht-Anwohnende für drei Stunden mit Parkscheibe parken können.
Außerdem ist vorgesehen, an verschiedenen Orten zur besseren Zuordnung neue Parkscheinautomaten anzuschaffen, die näher an den Parkplätzen aufgestellt werden. Das ist der Fall an den gegenseitig nahe liegenden Parkplätzen Am Aachener Tor, der Bauhofstraße und der Theodor-Körner-Straße sowie den weiteren Parkplätzen am Straßenrand.
Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes führt außerdem dazu, dass die Parkkosten grundsätzlich um 19 Prozent erhöht werden, um die Einnahmen des Stadthaushaltes nicht zu belasten. Das Gesetz, so geht aus der Vorlage hervor, geht davon aus, dass die Parkenden die Steuer zahlen sollen.
Dazu kommt eine fünfprozentige Erhöhung, die sich aus dem Haushaltssicherungskonzept ergibt. Es kommt zu einer Erhöhung von 80 Cent auf einen Euro sowie von 50 auf 70 Cent.
Zusätzlich, hieß es in der Beschlussvorlage, seien die Gebühren für die Tiefgarage an der Zitadelle angepasst worden. Im stadtweiten Vergleich seien sie niedrig angesetzt, und auch die Tiefgarage sei nach wie vor umsatzsteuerpflichtig. Zudem sei die Garage 2023 aufwendig und kostenintensiv saniert worden.
Die Parkkosten sollen sich demnach auf einen Euro pro halbe Stunde für die ersten drei Stunden sowie je einen Euro pro weitere Parkstunde erhöhen. Der maximale Höchstsatz steigt auf 15 Euro, ein Dauerstellplatz auf 70 Euro im Monat, was 2,33 Euro am Tag bedeute.
Nicht berührt von den Änderungen sei die „Samstags-Regelung“. Weiterhin soll samstags gebührenfrei, aber mit Parkscheibe geparkt werden können.
Ebenso sind weiterhin Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs von den Gebühren ausgenommen. Die AfD, deren Bundesverband nach wie vor gegen die Einordnung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz kämpft, scheiterte im Vorhinein mit einem gegenteiligen Antrag.
Die Beschlussvorlage zur Parkgebührenänderung wurde angenommen.



















