Start Stadtteile Jülich Ehrenamtlicher Begleitdienst für ältere Menschen in Jülich im Aufbau

Ehrenamtlicher Begleitdienst für ältere Menschen in Jülich im Aufbau

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jülich können sich für das Projekt melden

199
0
TEILEN
- Anzeige -

Viele Seniorinnen und Senioren sind sehr mobil und nehmen gerne die kulturellen Angebote wahr, die Jülich ihnen bietet. Doch wie sieht es mit gesellschaftlicher Teilnahme und Teilhabe aus, sollte die gesundheitliche Situation die Mobilität einschränken? Oder wenn die Seniorin oder der Senior nicht (mehr) selbst Auto fährt oder der Partner/ die Partnerin verstorben sind? Mit zunehmender Mobilitätseinschränkung werden die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe kleiner, der Bewegungsradius nimmt ab und beschränkt sich mitunter auf das nähere nachbarschaftliche Umfeld. Viele ältere Menschen sind in dieser Situation alleine auf sich gestellt und es droht soziale Vereinsamung. Im Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung Jülich-Nordviertel möchten die Teilnehmer*innen des Runden Tisch „Wir im Nordviertel“ einen ehrenamtlichen Begleitdienst für Seniorinnen und Senioren in Jülich einrichten. Sind Sie selbst mobil, haben möglicherweise einen PKW zur Verfügung und könnten Sie sich vorstellen, hin und wieder eine Dame oder einen Herrn abzuholen und mitzunehmen z.B. zum gemeinsamen Kino- oder Konzertbesuch? Auch für einen Arztbesuch oder einen Stadtbummel mit Café-Besuch wäre ein ehrenamtlicher Begleitdienst hilfreich. Wir suchen Menschen, die bereit sind, ehrenamtlich ein wenig Zeit zu schenken. Interessierte können Kontakt aufnehmen mit der Quartiersentwicklerin im Amt für Familie, Generationen und Integration. Der Begleitdienst soll nicht nur für das Nordviertel eingerichtet werden sondern kann auch älteren Menschen mit Mobilitätseinschränkung in der gesamten Kernstadt neue Möglichkeiten eröffnen.

Informationen zum geplanten Projekt sind zu erhalten im Amt für Familie, Generationen und Integration, Tel. 63239 (Beatrix Lenzen) oder E-Mail: [email protected]

- Anzeige -

 


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here