§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Beim Berufs-Informations-Markt 2024 wurde der Rekord der jemals zur Prüfung zur Verfügung gestellten Backwaren gebrochen. 60 verschiedene Brotsorten und 36 verschiedene Brötchensorten, darunter Schwarzbrot,...
Also eigentlich hätte er ja keine Zeit, begrüßte Volker Weininger das Publikum im Jülicher Kulturbahnhof. Am Ende blieb er gute zwei Stunden. Und das,...
Der Archivschatz des Stadt- und Kreisarchivs befasst sich im monatlichen Wechsel mit ausgewählten Themen der Dürener Stadt- und Kreisgeschichte. Aus Anlass des „Internationalen Hebammentags“,...
Der Vorstand des TTC indeland Jülich nahm eine besondere Ehrung vor. Helmut Esser wurde für 70 Jahre Vereinstreue zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt. Die...