Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“
Beschluss über die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Veröffentlichung der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Zeitraum vom 15.01.2024 bis 16.02.2024 fand bereits eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 statt. Die Wiederholung der Veröffentlichung ist erforderlich, da die Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht die rechtlichen Anforderungen erfüllte, die an sie gestellt sind. Des Weiteren befanden sich in der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht redaktionelle Mängel, die behoben wurden.
Bemängelt wurde auch die Stringenz der Beschlussvorschläge im Rahmen der Abwägung, sodass die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet und der Beschluss über die Abwägung und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB neu gefasst werden musste. Dieser Beschluss wurde vom Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 05.03.2026 gefasst.
Die im Rahmen der ersten Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB eingereichten Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahrensverlauf im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.
Der Planbereich ist in folgender Skizze (Auszug aus der Amtlichen Basiskarte) durch eine Strichlinie gekennzeichnet.

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Durch die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“ soll einem unmittelbar am Änderungsbereich ansässigen Metallbauunternehmen eine Erweiterung der Betriebsflächen ermöglicht werden. Aufgrund der mit dem Strukturwandel in der Region verbundenen wirtschaftlichen Veränderungen ist eine Umstrukturierung des Betriebes notwendig. Damit verbunden ist eine Umstellung und Erweiterung der Produktion, für die eine größere Fläche benötigt wird.
Die Stadt Jülich hat bereits für das Plangebiet sowie nordwestlich angrenzende Flächen die entsprechenden Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan Nr. 9 „Hinter der Molkerei“) durchgeführt, hat allerdings bis heute die endgültige Genehmigung der Bezirksregierung Köln für die Flächennutzungsplanänderung nicht eingeholt. Nun kommt die Stadt Jülich den Abmachungen im Umgang mit fehlerhaften Bauleitplänen nach und wiederholt die öffentliche Beteiligung.
Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst sowohl die für die Betriebserweiterung benötigten Gewerbeflächen als auch Flächen, die für den Ausgleich erforderlich sind.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 statt.
Diese Bekanntmachung und der Entwurf des Flächennutzungsplans nebst Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
07.04.2026 bis einschlieSSlich 08.05.2026
auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:
Bekanntmachung:
auf der Homepage des „HERZOG“-Magazins unter https://www.herzog-magazin.de/amtliche-bekanntmachungen-stadt-juelich/ – AMTL. BEKANNTM. DER STADT JÜLICH – Bekanntmachung der Stadt Jülich – Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“
Bauleitplanunterlagen:
auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/
beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Flächennutzungsplan / -Änderungen – Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der
Molkerei“
oder
über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen
Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00-15.30 Uhr
donnerstags von 14.00-16.30 Uhr
öffentlich eingesehen werden.
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail (planungsamt@juelich.de bzw. ajansen-venrath@juelich.de) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.
Zur Flächennutzungsplanänderung wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Die bisherigen Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht dargelegt. Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Begründung.
In den Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 BauGB abgegeben wurden, sowie in den vorliegenden Untersuchungen (Umweltbericht, Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe 1, Schalltechnische Untersuchung) werden Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter genannt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Welldorf Nr. 9 „Hinter der Molkerei“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Des Weiteren ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), z. B. Umweltvereinigungen, die nach § 3 UmwRG anerkannt sind, in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom 05.03.2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 13.03.2026
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs













