Start Anzeige Pflanzen für das gute Raumklima

Pflanzen für das gute Raumklima

79
0
TEILEN
- Anzeige -

Man kann es dieser Tage deutlich sehen, und jeder, der allergisch ist, wird es bereits bemerkt haben: Die Pollen fliegen. Dabei gibt es viele Pflanzen, die für Allergiker kein Problem darstellen und die ganz im Gegenteil in der Wohnung oder im Haus sogar für die Luft noch etwas Gutes tun. Der Bogenhanf beispielsweise, der übrigens eine recht beliebte Zimmerpflanze ist, hat luftreinigende Eigenschaften und lässt keine Pollen fliegen. Darüber hinaus ist er sehr pflegeleicht, braucht nur wenig Zuwendung und kann auch im Schatten aufgestellt werden.

Wer trotz Allergien die Blütenpracht in den eigenen vier Wänden nicht missen mag, kann sich an Orchideen und Hibiskus versuchen. Orchideen filtern tatsächlich die Schadstoffe aus der Luft heraus, die zu Atemwegsreaktionen führen können. Wenn der Standort des Gewächses windgeschützt ist, ist auch mit Pollenflug nicht zu rechnen. Hibiskus gibt Feuchtigkeit in die Luft ab und zeigt somit nicht nur schönste Blüten im Hochsommer, sondern ist auch für Asthmatiker gut, die Probleme wegen der aktuell trockenen Luft haben. Hibiskus ist in zahlreichen Farben erhältlich. Von Weiß über Rot bis hin zu Violett ist alles dabei. Um die Blütenpracht im vollen Ausmaß zu erleben, braucht es allerdings die richtigen Bedingungen, da Hibiskus eine Erde mit einem hohen Nährstoffgehalt, viel Sonne und mäßig Wasser braucht.

- Anzeige -

Ein richtiges Arbeitstier, wenn es um die Reinigung der Luft geht, ist die Goldfruchtpalme. Diese Pflanze stammt aus Madagaskar und wurde das erste Mal um 1820 nach Deutschland gebracht. Mittlerweile ist sie als Zimmerpflanze fest etabliert. Diese filtert Giftstoffe und Kohlenstoffdioxid aus der Luft heraus und gibt ebenfalls Feuchtigkeit an die Luft ab. Außerdem ist bei der Palme in unseren Gefilden eine Blüte fast ausgeschlossen, weswegen auch Pollen kein Problem darstellen. Darüber hinaus sorgen die Palmwedel das ganze Jahr über auch zuhause für ein Urlaubsfeeling und sind auch in jedem Büro dekorativ.

Ihr Gärtnermeister Jan-Oliver Schayen


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here