Start Anzeige Falsche Titel und Thesen – Temperamente durchgegangen?

Falsche Titel und Thesen – Temperamente durchgegangen?

65
0
TEILEN
Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
- Anzeige -

Der Haushaltstitel heißt: „Klima- und Transformationsfond“ (KTF). Die mehr als gewagte Hauptthese der im Bund regierenden Ampel zu ihrem spektakulären KTF-Finanzierungscoup lautete mit seinem Wirksamwerden im Februar 2022 sinngemäß dazu: Die Kreditanleihen für das KTF-Sondervermögen werden in Höhe von 60 Milliarden Euro aus nicht verbrauchten Mitteln für die Bewältigung der Corona-Krise durch Rückbuchung auf das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021 dem KTF im Haushaltsjahr 2022 zugeführt.

Und genau hier sind aber der Mehrfarbenkoalition ihre Temperamente offenbar durchgegangen und hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe nunmehr heftig auf die Schuldenbremse gedrückt.

- Anzeige -

Mit Urteil vom 15. November 2023 (Az: 2 BvF 1/22) hat der 2. Senat des höchsten deutschen Gerichts dieses Buchungsmanöver der Berliner Ampel gekippt und den entsprechenden Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt.

Einige Dutzend Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten gegen diesen Nachtragshaushalt Normenkontrollklage erhoben und sind auf der ganzen Linie erfolgreich.

Die Karlsruher Richter begründen ihre bahnbrechende Grundsatzentscheidung vornehmlich damit, dass der Nachtragshaushalt 2021 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die notlagenbedingte Kreditaufnahme erfülle, mithin einen Verstoß gegen die in den Artikeln (Art.) 109 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie 115 Abs. 2 Satz 1 u. 6 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse darstelle.

Zudem sei das angefochtene Haushaltsgesetz mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Vorherigkeit (Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG) unvereinbar.

Der im Februar 2022 für den KTF beschlossene Nachtragshaushalt bezogen auf das abgelaufene Haushaltsjahr 2021 erfülle nämlich evident den Maßstab der Vorherigkeit nicht, da gemäß § 33 Satz 2 Bundeshaushaltsordnung vor allem Nachtragsentwürfe für den laufenden Haushalt zumindest zum Ende eines Haushaltsjahres einzubringen seien.

Vorliegend hätte dies mithin bis maximal Ende 2021 vollzogen werden müssen, was aber durch den Beschluss darüber erst im Februar 2022 gerade nicht geschehen sei.

„Klatsche für die Ampel“ oder „Karlsruhe setzt Taschenspielertricks a la Lindner ein Ende“ oder „Etikettenschwindel schaltet die Berliner Ampel auf Rot“ pp.

Diese und viele Überschriften mehr geißelten die klare juristische Niederlage der „Zukunftskoalition“ nach der Karlsruher Leitentscheidung.

Das BVerfG hat jedenfalls die verfassungsrechtlich unantastbare Schuldenbremse, die nach der Finanzkrise im Jahre 2009 in das Grundgesetz aufgenommen wurde, nach vorne gerichtet geschärft, nachdem sie in den beiden krisengeschüttelten Corona-Jahren gerechtfertigt ausgesetzt worden war.

Die Schuldenbremse beinhaltet verfassungsrechtlich das Verbot der Neuverschuldung.

Im Rahmen der Haushaltswirtschaft sind Einnahmen und Ausgaben des Bundes grundsätzlich ohne die Aufnahme von Krediten auszugleichen.

Gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG können davon nur Ausnahmen bei Naturkatatrophen und außergewöhnlichen Notsituationen (wie z.B. in der Corona-Pandemie) gelten.

Nach dem Spruch des BVerfG sei eine Notsituation im Zusammenhang mit dem Sondervermögen für den KTF aber gerade nicht hinreichend begründet worden..

Zudem verkörpere die zeitlich unbegrenzte Weiternutzung der im Jahr 2021 coronabedingt vollzogenen und notlagenbedingt berechtigten Kreditaufnahme auch in den Folgejahr ab 2022 unter Rückbuchung dieser Schulden in das Jahr 2021 eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze zur Schuldenbremse und sei demzufolge unzulässig.

Fazit:
Die Ampel durfte in 2022 keinen Nachtragshaushalt mehr für 2021 auf den Weg bringen.

Die Lust daran, die Schuldenbremse zu verschleiern oder Schattenhaushalte zu kreieren, dürfte der Bundes-Ampel, aber auch anderen politisch Verantwortlichen in den Bundesländern mehr als vergangen sein.

Und was nun, Herr Lindner u. Co?
Was wird aus dem KTF?
Zurück auf Los!?
Oder Neustart, aber mit welchem Ampel- Temperament?!

Immerhin stehen und fallen mit dem KTF die Mammutprojekte der dringend gebotenen Klimapolitik der nächsten Jahre, die Förderung klimafreundlicher Gebäude, die Dekarbonisierung der Industrie, die Stabilisierung des Strompreises auf europäischem Wettbewerbsniveau, der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft, die Förderung der E-Mobilität, die Sanierung der Bahn und/oder die wirtschaftliche Stärkung der Halbleiterwirtschaft?

Also alles auf dem Prüfstand?

Jedenfalls dürfte sich die Männerfreundschaft (?) zwischen Herrn Lindner als (vermeintlichem) Gralshüter der Schuldenbremse und Herrn Habeck als selbst ernanntem Umweltpapst keinen besonders angenehmen Zeiten erfreuen.

Denn das durch die Karlsruher Vollbremsung entstandene 60-Milliarden-Loch ist vordergründig nur durch Einsparungen im laufenden Haushalt, die auch – oh weh SPD – Sozialleistungen nicht aussparen könnten, oder durch – oh weh FDP – Erhöhung der Steuern zu stopfen.

Aber wer das Urteil der Karlsruher Richter zielführend liest und versteht, könnte als verantwortlicher Minister auch auf die weitaus kreativere Idee kommen, im Jahre 2025 einen Nachtragshaushalt einzubringen, dessen Einbringung mit einer akuten Notlage als Regelungstatbestand einer der Ausnahmen der Schuldenbremse dann aber auch nachvollziehbar und überzeugend begründet wird.

Denn das Aufbegehren gegen den aggressiv voranschreitenden Klimawandel, die daraus resultierenden schwerwiegenden ökologischen und ökonomischen Folgen sowie die sich wiederum daraus ergebenden geeigneten politischen Maßnahmen sollten durchaus eine Notlage begründen, die die Schuldenbremse verfassungsfest ausbremsen könnte.

Ein derartig politisch gelungenes Handwerk könnte man der Ampel nach dem jetzigen Regierungsdesaster allein wegen ihres eigenen Überlebens vielleicht doch zutrauen.

Für einen solchen gut durchdachten Nachtragshauhalt – dann, weil bezogen auf das Jahr 2025, auch verfassungskonform – müsste die Berliner Ampel aber einmütig auf grün schalten und sich nicht wieder in persönlichen Animositäten und im parteipolitischen Profilierungsgezänk zerlegen.

Und gewiss kämen dann auch CDU/CSU als größte Oppositionsparteien mit an Bord der konzertierten Aktion Deutschland, da die Trickserei der Ampel ein Ende hätte und die Bewältigung einer ökologisch-ökonomische Notlage als gemeinsamer Kraftakt geschafft werden kann.

Dies wäre im Übrigen das beste demokratische Temperamentszeichen gegen alle so gefährlichen wie suspekte Leerformeln und Simpelthesen der Populisten von Rechts- und Linksaußen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here