Start Polizei Polizeipuppenbühne wieder auf Tour

Polizeipuppenbühne wieder auf Tour

Die Stars der Verkehrserziehung sind wieder unterwegs.

68
0
TEILEN
Verkehrspuppenbühne Foto: KPB Düren
- Anzeige -

Polizeihund Wuschel, Kommissar Michel, Ferdi Fuchs und Trixi
Hummel – so heißen nur einige der Stars der Puppenbühne, mit der die Beamtinnen der Verkehrsprävention der Polizei Düren bei uns im Kreis unterwegs sind. Mit drei Theaterstücken möchten sie Kindern unterschiedlicher Altersklassen das Thema „Sicherheit im Straßenverkehr“ näherbringen.

Für Vorschulkinder haben die Polizeihauptkommissarinnen Birgit Breuer, Claudia Nöthen und Bianca Pohl ein Stück entwickelt, in dem es um das Thema „Sichtbarkeit bei Dunkelheit“ geht. In 30 Minuten erarbeiten die Kinder mit den Beamtinnen und den Puppen Lisa und Sammy gemeinsam, warum es sinnvoll ist, gut sichtbar im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

- Anzeige -

Für die Grundschulkinder der zweiten und dritten Klassen haben die Polizistinnen sich das Thema „Tragen eines Fahrradhelms“  vorgenommen. Gemeinsam mit den Puppen Mia, Frido, manchmal auch Max, sprechen sie mit den Kindern in 45 Minuten darüber, warum es überhaupt so wichtig ist, einen Helm zu haben und wie dieser eingestellt werden sollte, damit er auch gut sitzt.

Während der Ferienbetreuung in den Grundschulen sind Kommissar Michel, Wuschel, Ferdi und Trixi mit der Puppenbühne unterwegs. Sie bringen den Kindern näher, wie man sicher die Fahrbahn quert.

Spielzeiten der Puppenbühne sind die Monate November, Dezember, Januar und Februar sowie Ferienzeiten.

Wer als Leitung einer Schule oder einer Betreuungseinrichtung Interesse daran hat, die Puppenbühne zu buchen, kann sich per Mail bei Claudia Nöthen: [email protected] melden. In einem persönlichen Gespräch werden Fragen beantwortet und ein Termin abgesprochen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here