Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Geppie & Stephan in der KuBa-Kneipe

TEILEN

Eifel für Jülich: Geppie & Stephan haben sich bei der Aufnahme von Geppies Song „Eifel für Eifel“ im März 2020 kennengelernt, und es wurde schnell klar, dass da was Besonderes im Raum stand. Was anfangs nur als Kooperation für einen Song geplant war, wurde dann ganz schnell zum Duo und jetzt sogar zur Band.

Als Quintett präsentieren sich Geppie & Stephan am Freitag, 5. November, in der Kneipe des Jülicher Kulturbahnhofs. Beginn ist um 20 Uhr; Einlass wird ab 19 Uhr gewährt. Der Eintritt kostet 12 Euro. Tickets sind online über www.kuba-juelich.de oder bei der Buchhandlung Thalia in Jülich, Kölnstraße 9, erhältlich.

Mittlerweile gibt es neben dem Song „Eifel für Eifel“ auch den Song „Nachhaus“ auf allen Downloadportalen zu haben. Neben eigenen Songs wissen Geppie & Stephan ihr Publikum auch mit diversen Rock- und Pophits der letzten Jahre zu begeistern, wobei der zweistimmige Gesang der Beiden schon etwas Besonderes ist. Genauso wie die Kombination aus E- und Akustikgitarre.

Alle Songs werden in einer speziellen „Geppie & Stephan-Version“ performt. Natürlich dürfen hier auch diverse kölsche Songs nicht fehlen, schließlich war Geppie die letzten sechs Jahre bei den Räubern tätig. Um das „Ganze“ noch größer zu machen, werden die beiden jetzt von ihrer Band (Julio Baterista, Drums; Otmar Hofmeister, Keyboards; Tim Kollwitz, Bass) unterstützt. Die Zuschauer dürfen sich auf eine explosive Bühnenshow mit exzellenter Musik freuen.

Details

Datum:
5.11.2021
Zeit:
20:00
Kategorien:
,

Veranstalter

Kultur im Bahnhof e.V.
Telefon:
02461-346643
E-Mail:
info@kuba-juelich.de
Website:
www.kuba-juelich.de/

Veranstaltungsort

Kulturbahnhof (KuBa) Jülich
Bahnhofsstraße 13
Jülich, NRW 52428 Deutschland
+ Google Karte
Telefon:
02461346643
Website:
www.kuba-juelch.de
TEILEN

 

 

*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.