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Rundgang durch das alte Jülich

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Das Brachelsche Haus in der Kleinen Rurstraße, um 1938. Fotografie von René von Schöfer im Stadtarchiv Jülich.

„Ein Rundgang mit René von Schöfer durch das alte Jülich“ so lautet die Einladung von Winfried Cremerius beim Mittwochsclub von Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V. und Museum Zitadelle Jülich in der Schlosskapelle der Zitadelle Jülich.

Die Zerstörung Jülichs im Zweiten Weltkrieg und der folgende Wiederaufbau haben das Stadtbild nachhaltig verändert. Vor allen Dingen historisches Bildmaterial aus der Zeit vor 1944/45 kann aber noch einen Eindruck davon vermitteln, wie die Jülicher Innenstadt vor ihrer nahezu vollständigen Auslöschung ausgesehen hat.

Eine besonders wichtige Quelle hierfür stellt die umfassende fotografische Dokumentation der innerstädtischen Bebauung durch René von Schöfer dar. Der Aachener Professor für Städtebau hatte in den Jahren 1931 bis 1934 einen neuen Generalbebauungsplan für Jülich erarbeitet. Danach beschäftigte er sich mit einem Altstadtsanierungsplan. Zur Vorbereitung der Sanierung der Straßenfronten der Altstadt fotografierte von Schöfer sämtliche Straßenzüge in den Jahren 1937/38. Diese Fotografien haben sich im Stadtarchiv erhalten. Winfried Cremerius wird mit ihrer Hilfe einen imaginären Rundgang durch das Jülich kurz vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs unternehmen.

Bereits um 18.00 Uhr trifft sich der Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V. in der Schlosskapelle zu seiner diesjährigen Mitgliederversammlung.

Der Eintritt ist frei!

Details

Datum:
25.4.2018
Zeit:
19:30
Eintritt:
kostenlos
Kategorien:

Veranstalter

Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V.
Telefon:
02461 / 345660
E-Mail:
service@juelicher-geschichtsverein.de
Website:
www.juelicher-geschichtsverein.de

Weitere Angaben

© Foto
René von Schöfer im Stadtarchiv Jülich

Veranstaltungsort

Schlosskapelle der Zitadelle
Schloßstraße
Jülich, NRW 52428 Deutschland
+ Google Karte
Website:
https://www.juelich.de/schlosskapelle
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*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.