§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung der „Vogelgrippe“, der hochpathogenen aviären Influenza, kurz HPAI, in Teilen Nordrhein-Westfalens weist das Veterinäramt des Kreises Düren darauf...
Der Pavillon ist auf dem Parkplatz der Bäckerei "Felix Backhandwerk" aufgestellt worden und verfügt über einen Geldautomaten sowie ein SB-Terminal, zum Ausführen von Überweisungen,...
Durch anschauliche Demonstrationen, an einigen Stellen auch durch aktives Mitmachen sowie Erläuterungen und Gespräche mit Auszubildenden und Ausbildern wird vorgestellt, was in den verschiedenen...