§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Pasqualini fasziniert. Er ist der Mann, von dem es heißt, er habe Jülich zu seiner zweiten Stadtgründung verholfen. Es ist ein Markenname geworden. Der...
Der Landesbeauftragte für den Kreis Düren, Ferdinand Aßhoff, hat den Beschluss des Kreistags beanstandet, wonach die Kita-Gebühren für die bisher zwei beitragsfreien Kita-Jahre nicht...