§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Seit zehn Jahren gibt es inzwischen den Bürgerbus in Jülich. Am Freitag, 12. September, müssen die Jülicherinnenund Jülicher einen Tag lang ohne den ehrenamtlichen...
Rund um den Aktionstag zur Europäischen Mobilitätswoche bietet der Fördervereins Stadtbücherei Jülich e.V. einen Bücherflohmarkt an.
Vorab können gut erhaltene aktuelle Medien an zwei...
Die Langzeit-Doku „Heilung hinter Gittern - Im Dorf der psychisch kranken Täter“ wird im WDR-Fernsehen ausgestrahlt. Was bedeutet Unterbringung im Maßregelvollzug, wie sieht der...