§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Birgit Wollersheim ist Schulsozialarbeiterin. Seit 15 Jahren ist sie am Nelly-Pütz Berufskolleg tätig. Nach ihrem Diplom zur Verwaltungswirtin und ihrem Studium in sozialer Arbeit...
Unter dem Titel "City Life" soll die Faszination des urbanen Lebens in der Großstadt mit seinen pulsierenden Momenten und Eindrücken gezeigt werden. Dazu kombiniert...