§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Tatatataaaa! Wer „Vorhang auf“ hört, der denkt gleich den Tusch mit. Eine große Vorstellung wird erwartet. Die Stadt Jülich hat gleich zum Monatsstart ihren...
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Mirko Rum wurde in Düren geboren und lebt auch heute noch dort. Seit etwa drei Jahren unterrichtet er Gitarrenunterricht an der Musikschule in Jülich....
Politikverdrossenheit war gestern. Der HERZOG will in Kooperation mit dem KuBa Lust auf Politik machen. Der Tag der Kommunalwahl 2025 rückt näher. Wer sein...