§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Dürre ist längst kein Ausnahmephänomen mehr. Längere Trockenphasen, unregelmäßige Niederschläge und knappe Wasserressourcen stellen Landwirtschaft und Gesellschaft vor wachsende Herausforderungen. Genau hier setzt Drought...
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