Start Kreis Düren Nachhaltigkeit eingetütet

Nachhaltigkeit eingetütet

Der Kreis Düren erstellt derzeit im Rahmen des Projekts „Koordination kommunale Entwicklungspolitik“ einen digitalen Einkaufsführer, der eine Übersicht geben soll, wo im Kreisgebiet faire oder regionale Produkte angeboten werden.

72
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Beispielsweise Geschäfte, Gastronomiebetriebe, Wochenmarktstände und Hofläden sind aufgerufen, sich in die Datenbank für den Einkaufsführer im Kreis Düren einzutragen, um diesen zu vervollständigen.

Nachhaltige und fair gehandelte Produkte sind bei vielen Menschen im Kreisgebiet sehr beliebt. Sobald der Einkaufsführer fertiggestellt ist, sollen Bürger mit Hilfe einer interaktiven Karte und Filterfunktionen nach zuverlässigen Händlern und Produkten in ihrer Region suchen können. Daher ist es wichtig, diese Datenbank so vollständig wie möglich zu gestalten und die Angebote im Online-Formular unter bit.ly/Einkaufsführer einzutragen (auch über den QR-Code erreichbar).

- Anzeige -

Der Kreis Düren möchte Fairtrade und Regionalität zusammen denken. Regional bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Produkte im Kreis Düren und Umland erzeugt, verarbeitet und vermarktet werden.

Der Einkaufsführer ergänzt sich gut mit dem Ziel des Kreises Düren, Fairtrade-Town zu werden. Die Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel und der Gastronomie ist bei beiden Projekten sehr wichtig. Sie sollen unterstützt und gleichzeitig animiert werden, faire Produkte in ihr Sortiment aufzunehmen. Damit der Kreis Düren sein Ziel der „Fairtrade-Town“ erreicht, müssen sich noch weitere Gastronomiebetriebe finden, die nachweislich mindestens zwei Produkte aus dem fairen Handel anbieten. Es zählt hierbei mindestens das Fairtrade-Siegel. Wer also beispielsweise Kaffee, Schokolade oder ähnliches aus fairer Produktion anbietet, kann sich bei Michelle Münstermann vom Kreis Düren unter [email protected] oder der Telefonnummer 02421 221040210 melden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here