Aus personellen Gründen bleibt der Lesesaal des Stadt- und Kreisarchivs am Dienstag, dem 1. April 2025 und am Mittwoch, dem 2. April 2025, ganztägig geschlossen.
§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Auf rund 40 Seiten erzählt Lieselotte Knabel-Biener Geschichten vom „Mäuschen Schluchzi“ – Geschichten, die die Autorin aus der eigenen Kindheit kennt. Erzählt hat sie...
Inzwischen ist es für jedermann sichtbar und spürbar: Der Kulturbahnhof hat endlich neue Fenster eingebaut. Der Zustand der Fenster war zum Teil katastrophal. Ein...