Aus personellen Gründen bleibt der Lesesaal des Stadt- und Kreisarchivs am Dienstag, dem 1. April 2025 und am Mittwoch, dem 2. April 2025, ganztägig geschlossen.
§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Mit „Liebe Kolleginnen und Kollegen“ begrüßte Bürgermeister Axel Fuchs die neuen Bundesfreiwilligendienstleistenden („Bufdis“) der Stadtverwaltung im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Zumindest für ein...