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Veranstaltungsverbot und Notbetreuung

Der Kreis Düren verbietet ab sofort alle Veranstaltungen. Das Hallenbad Jülich schließt sowie das Kundencenter der Stadtwerke. Es gibt einen Notfall-Plan für Kinder, die unbedingt eine Betreuung benötigen. Hierfür gibt es strenge Regeln.

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Bild von Thor Deichmann auf Pixabay
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Der Kreis Düren meldet seit gestern sieben neue Corona-Infizierungen. Es handelt sich um vier Frauen und drei Männer aus dem Kreisgebiet. Sie sind isoliert, es geht ihnen den Umständen entsprechend gut. Damit steigt die Zahl der positiven getesteten Fälle auf 23. Die Kontaktpersonen der sieben neuen Patienten wurden und werden ermittelt und informiert. Wie immer werden vom Kreis-Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung des Virus‘ einzudämmen beziehungsweise zu verlangsamen. „Das ist immer unser oberstes Ziel“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Das gilt auch mit Blick auf einen medizinischen Mitarbeiter, der außerhalb des Kreises Düren lebt und im Krankenhaus Düren arbeitet. Nach seinem positiven Testergebnis befindet sich der Mann in Quarantäne, seine Kontaktpersonen wurden ermittelt und informiert. Sie sind ebenfalls isoliert. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Patienten, des Personals und der Betroffenen getroffen.

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Nachdem vor wenigen Tagen schon alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern untersagt wurden, hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auch alle Veranstaltungen mit weniger als 1000 erwarteten Besuchern untersagt. Damit gilt ab sofort ein Veranstaltungsverbot. Ausgenommen sind nur absolut notwendige Veranstaltungen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und –vorsorge stattfinden, wie politische Gremiensitzungen, auf denen wichtige Entscheidungen fallen.

Schule und Kinderbetreuung

Wie bereits gestern gemeldet sind alle Kitas im Kreis Düren geschlossen, aber auch die Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Einrichtungen. Nach einer Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gilt ein „Betretungsverbot„. Nur in absoluten Ausnahmefällen werden Kinder betreut, deren Eltern in einem Beruf arbeiten, der zwingend ausgeübt werden muss. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Pflegepersonal, weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln. Zudem gehören Eltern dazu, die im Bereich der öffentlichen Ordnung oder in anderen für die Allgemeinheit wichtigen Bereichen arbeiten wie Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Telekommunikation oder Lebensmittelversorgung. Ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers muss hierzu vorliegen.

Auf juelich.de/coronavirus wird in Kürze ein entsprechender Vordruck bereit gestellt.

Wenn nur ein Elternteil in einem Beruf tätig ist, der diese Bedingungen erfüllt, kann das Kind nicht betreut werden. Alle Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegekräfte werden nach dem Erlass der Landesregierung am Montag arbeiten.

Wie berichtet schließen alle Schulen ab Montag, 16. März, und nach einer Übergangsfrist bis Dienstag, 17. März, in der eine Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Unterstufe gewährleistet ist, tritt der Notfallplan in Kraft. Die Stadt Jülich teilt in einer Pressemitteilung mit, dass ab Mittwoch, 18. März, bis zum offiziellen Ferienbeginn am 3. April, ein Not-Betreuungsangebot während der Unterrichtszeit (1 – 6 Stunde) angeboten wird. Hier gelten dieselben Regeln wie bei der Betreuung von Kindergartenkindern.
Wenn dieses Angebot genutzt wird, müssen Eltern selbständig für den Transfer der Kinder sorgen. Der Schülerspezialverkehr ist eingestellt.

Bürgermeister Axel Fuchs und den Schulleitungen ist bewusst, dass auch diese Maßnahme einen massiven Eingriff darstellt und weitreichende Folgen haben kann. Sie appellieren an die Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen und stellen auch bei dieser Maßnahme die Verantwortung für die Gesundheit, insbesondere von Risikogruppen, über alles in den Vordergrund.

Unterdessen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Besuchseinschränkungen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie für Seniorenheime verfügt. Danach sind Besuche ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken (je Bewohner im Regelfall eine Person pro Tag / maximal 1 Stunde).

Die Stadtwerke Jülich haben die Schließung des Hallenbad ab Sonntag beschlossen. Das Hallenbad wird vorerst bis Ende der Osterferien geschlossen sein. Auch werden die Mitarbeiter des Kundenzentrums an der Vogelstange ab Montag, 16. März, nicht mehr für persönliche Kontakte zur Verfügung stehen. Sie sind aber für alle Anliegen über Telefon, Internet oder den Postweg erreichbar und können über diese Kommunikationswege mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.

Morgen ist die Bürger-Hotline des Kreises Düren wieder von 9 bis 15 Uhr unter 02421/221053920 erreichbar. Darüber hinaus steht die NRW-Hotline 0211/91191001 für allgemeine Fragen zur Verfügung.

Weitere Infos: www.land.nrw


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