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Weiteres Kontingent an Impfstoffen

Ab dem morgigen Montag, 19. April, steht im Impfzentrum des Kreises Düren wieder ein geringes Kontingent an mRNA-Impfstoffen zur Verfügung.

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Foto: Dorothée Schenk
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Zusätzliche Kontingente an Seren stehen am Montag für Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Corona-Impfverordnung zur Verfügung. Die Termine können morgen ab 10 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800/ 58927994 und über www.Impfzentrum-dueren.de vereinbart werden. Die Impfungen finden dann ab Dienstag statt.

Zum Impftermin müssen die oben genannten Impfberechtigten neben den üblichen Impfterminunterlagen auch ein entsprechendes ärztliches Attest im Impfzentrum vorlegen. Daneben besteht auch die Möglichkeit einer Terminbuchung für die Kontaktpersonen

  • nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a Corona-Impfverordnung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 (hier bitte zusätzlich eine Kopie der Anerkennung der Pflegestufe 4 oder 5 sowie eine Kopie von beiden Seiten des Personalausweises des zu Betreuenden zum Termin mitnehmen)
  • von Schwangeren § 3 Abs. 1 Nr. 3b Corona-Impfverordnung (hier bitte zusätzlich eine Kopie des Mutterpasses der Schwangeren zum Termin mitnehmen).
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    Darüber hinaus stehen auch Termine für die Berufsgruppen nach § 3 Abs. 1 Nrn. 4-12 Corona-Impfverordnung zur Verfügung. Hier ist die Vorlage einer entsprechenden Arbeitgeberbescheinigung unabdingbar.


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