Start Stadtteile Jülich „Himmlisches“ Musikfest

„Himmlisches“ Musikfest

Im Mai wird vom Kirchenkreis Jülich ein Musikfest organisiert, zu dem Interessierte gerne eingeladen sind.

156
0
TEILEN
Die Festung Zitadelle Jülich. Foto: Olaf Kiel
- Anzeige -

Am Himmelfahrtswochenende geht es im Kirchenkreis Jülich musikalisch zu. Ein dreitägiges „Musikfest“ markiert in der Zitadelle Jülich seinen Auftakt. Nach einem Gottesdienst ab 11 Uhr starten ab 13 Uhr die Workshops und ein „Markt der Möglichkeiten“. Geboten wird etwa die Gelegenheit, ein Mini-Orgel selbst zu bauen, das Probespielen mit Handglocken und Trommeln.

Auftritte musikalischer Gruppen des Kirchenkreises schließen sich um 16 Uhr an. Unter dem Titel „Nun danket alle Gott“ präsentiert WindWood & Co
Vanessa Feilen (Klarinette, Saxophon, Bouzuki, Kontrabass, Piano, Cajon) und Andreas Schuss (Harfe, Gitarre, Panflöte, Saxophon, Akkordeon, Piano) alte Kirchenlieder im neuen Gewand. Das Duo setzt mit seinem „Kirchenfolk“ neue Akzente in der geistlichen Musik und kombiniert die schönsten deutschen Kirchenlieder der letzten 500 Jahre mit den Spieltechniken der Folkmusik. Stücke wie „Du meine Seele, singe“ oder „Nun danket alle Gott“ werden mit virtuosen instrumentalen Zwischenspielen verziert, ver- bunden mit Elementen aus Klassik, Folk, Jazz und Weltmusik. Dazu gibt es humorvolle Zwischen- texte, Informationen zu den Stücken sowie gute Gedanken über Gott und die Welt.

- Anzeige -

Am Freitag, 19. Mai, und am Samstag, 20. Mai, gibt es dann überall im Kirchenkreis Workshops. Und am Sonntag, 21. Mai, schließlich bieten unsere fünf Regionen jeweils eine Abschlussveranstaltung der beteiligten Gemeinden. Das genaue Programm und die verschiedenen Möglichkeiten der Mitwirkung findet man in den Gemeindebriefen der Kirchengemeinden, jeweils auf der Homepage der Gemeinde und nicht zuletzt auf der Homepage des Kirchenkreises Jülich: https://www.kkrjuelich.de/musikfest

Kreiskantor Stefan Iseke und Gerhard Behrens, Leiter des Kirchenkreis-Musikausschusses zeichnen für das Musikfest verantwortlich.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here