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Licht in der Finsternis

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Foto: Andrey Burmakin
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Am 7. Oktober 2023 überfallen Terroristen der militant-islamistischen Hamas Israel und richten dabei ein beispielloses Massaker an, indem sie auf grausamste Art ca. 1.200 jüdische Menschen, also Babys, Kinder, Frauen und Männer abschlachten, massakrieren, vergewaltigen und als Geiseln verschleppen und überdies israelische Wohngebiete mit etlichen Raketen angreifen.

Die Hamas stellt das Existenzrecht Israels seit jeher in Abrede und attackiert den Staat Israel mit ihrem Überfall in den Grundfesten seiner Existenz, und zwar nach dem Holocaust erstmals wieder durch die gezielte Vernichtung gerade jüdischer Menschen.

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Israel verteidigt sich gegen diesen monströsen Terrorakt der Hamas, indem der jüdische Staat die totale Vernichtung der Hamas ankündigt und einen militärischen Feldzug in den Gazastreifen einleitet, um die dort ansässigen und organisierten Hamas-Kämpfer restlos zu eliminieren.

Die Hamas wiederum ermordet in der Folge sukzessive viele der 251 verschleppten israelischen Geiseln und hält noch bis zuletzt 20 israelische Geiseln unter unwürdigsten Bedingungen gefangen.

Am 13. Oktober 2025 greifen die ersten Etappen des durch den amerikanischen Präsidenten Trump und einige arabische Länder wie zuvorderst Ägypten und Katar vermittelten Friedensabkommens.

Alle noch lebenden israelischen Geiseln kommen frei. Im Austausch entlässt Israel ca. 2.000 palästinensische Häftlinge aus seinen Gefängnissen.

Die Waffen schweigen, der Krieg in Gaza und der Terror der Hamas sind oder scheinen zumindest zu Ende.

Israelis liegen sich vor Glück in den Armen. Nicht weniger Palästinenser jubeln im Gaza.

Endlich Licht in der Finsternis des blutigen Konflikts zwischen Israel und den palästinensischen Extremisten!

Aber der Friedensschluss ist noch lange nicht verlässlich abgesichert, geschweige denn die eigentlich friedensbringende Zweistaatenlösung in greifbarer Nähe.

Zudem steht die Aufarbeitung sowohl des von der Hamas verübten Blutbades gegen die jüdische Bewohner Israels als auch der Tötung und Vertreibung tausender Palästinenser im Gazastreifen durch die israelische Armee an.

Also wirklich Licht in der Finsternis am Ostufer des Mittelmeers?

Eine der ältesten UN-Menschenrechtsabkommen, die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ von 1948, die vom polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin als Schöpfer des Begriffs „Genozid“ für Völkermord bereits ab 1944 vorbereitet wurde, definiert Völkermord oder Genozid sehr präzise.

Völkermord bedeutet eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

  • Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
  • Verursachung von schwerem körperlichem und seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
  • Vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
  • Verhängung von Maßnahmen, die auf der Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
  • Gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Nach herrschender juristischer Meinung genügt bereits die Absicht, einen solchen Völkermord zu begehen, für seine Bestrafung, also nicht erst die Vollendung des Genozids.

Raphael Lemkin prägte mit dem Begriff „Genozid“ (bestehend aus altgriechisch „genos“ = der Stamm, das Volk und lateinisch „caedere“ = töten, morden, metzeln) nicht nur einen völlig neuen juristischen Begriff, sondern löste eine Revolution im internationalen Strafrecht aus.

Die UN-Völkermordkonvention folgte nämlich sodann als Reaktion auf die Gräueltaten der Nazi-Diktatur.

Verbrechen solchen gigantischen Ausmaßes sollten international strafbar werden und strafrechtlich verfolgt werden.

Zuständig für solche Verfahren ist neben den nationalen Gerichten der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IGH).

Jeder Mansch kann dort ungeachtet seiner möglichen (ehemaligen) Stellung oder Tätigkeit z.B. in einer Regierung angeklagt werden.

Einzelne Staaten sind verpflichtet, mutmaßliche Täter nach Den Haag auszuliefern.

Eine oftmals kaum zu beherrschende Problematik im Rahmen der Verfolgung von Genozid-Verbrechen ist der subjektive Tatbestand, also der Nachweis der konkreten Absicht, Menschen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit vernichten zu wollen.

Die Protokolle der berüchtigten Wannsee-Konferenz konnten eindeutig belegen, dass die Naziherrscher die jüdische Bevölkerung vernichten wollte, indem sie sodann zwischen 1941 und 1945 ca. 6 Millionen Menschen ermorden ließen.

Damit ist der Holocaust der Nazis an den Juden, das historisch grauenhafteste und abscheulichste Brandmal eines Genozids.
Ähnliches gilt für den als Porajmos genannten Völkermord der Nazis an Sinti und Roma

Weitere juristisch bestätigte Genozide sind die vom sowjetischen Diktator Stalin herbeigeführte Hungersnot, die 1932 und 1933 bis zu 4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern das Leben gekostet hat, die Ermordung von ca. 1,5 Millionen Armeniern im Osmanischen Reich in den Jahren 1915 und 1916, die Auslöschung von ca. 800.000 Menschenleben in dem Volksstamm der Tutsi als Minderheit in Ruanda durch die Hutu-Mehrheit innerhalb von nur 100 Tagen oder das Massaker von Srebrenica im Jahre 1995, bei dem etwa 8.000 Bosniaken (bosnische Muslime) durch bosnische Serben ermordet wurden.

Unbenommen ist die Abschlachtung und Geiselhaft jüdischer Menschen durch die Hamas als Völkermord zu werten und strafrechtlich zu verfolgen.

Aber wie ist das Vorgehen der israelischen Armee im Gaza-Streifen zu werten, im Zuge dessen ca. 60.000 palästinensische Menschen getötet wurden?

Eine von der UNO eingesetzte dreiköpfige Kommission kommt zum Schluss, dass die Kriegsführung Israels im Gaza-Streifen gemäß den Vorgaben der UN-Völkermord-Konvention keineswegs nur dem ausgerufenen Ziel der totalen Zerstörung der Terrororganisation der Hamas diene, sondern darüber hinaus auch darauf ausgelegt sei, die im Gaza-Streifen lebenden palästinensischen Menschen zu vernichten, entweder unmittelbar durch Waffengewalt oder mittalbar durch Vorenthaltung von Nahrungsmitteln und Wasser.

Israel und auch Teile der deutschen, europäischen und amerikanischen Politik und Öffentlichkeit bezeichnen diese Wertung der UN-Kommission als skandalös oder zumindest nicht gerechtfertigt.

Israel habe das Recht auf Selbstverteidigung und müsse seine Bevölkerung vor künftigen Terror-Attacken schützen.

Israels Botschafter beim europäischen UN-Sitz in Genf sieht in dem UN-Bericht gar eine „verleumderische Tirade“ und damit ein Schreckensdokument von internationalem Antisemitismus.

Der grausame Terrorüberfall der Hamas als eigentliche Ursache für die gesamte Odyssee in Israel und Gaza fände in dem UN-Kommissionsbericht nicht eine einzige Erwähnung, was einer Täter-Opfer-Umkehr gleichkomme.

Denn Israel habe stets und einzig die Vernichtung der Hamas im Fokus, die aber wiederum die Gaza-Bevölkerung als menschliche Schutzschilde missbrauche.

Würde die Hamas die Waffen niederlegen, könne der Krieg sofort beendet werden.

Dagegen zitiert die UN-Kommission den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu mit Parolen, die den „heiligen Krieg der totalen Vernichtung“ ausrufen.

Die deutsche Bundesregierung und auch gewichtige Teile der deutschen Jurisprudenz schließen sich dem Befund der UN-Kommission nicht oder zumindest nicht in Gänze an, prangern hingegen ausdrücklich die katastrophale humanitäre Lage der Gaza-Bevölkerung an.

Der IGH hat noch keine abschließende Beurteilung vorgenommen.

Die politischen und auch strafrechtlichen Nachwehen des Hamas-Terrors gegen Israel und Israels Reaktion darauf im Zuge des derzeit zunächst befriedeten Konflikts im Gaza-Streifen werden noch bis zu einer wirklich angemessenen und historisch vertretbaren Bewertung eine ganze Weile andauern.

Auf dass irgendwann das Licht am Ostufer des Mittelmeers die Finsternis des Terrors und Kriegs endgültig überstrahlen möge!


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