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Futterausgabe bei SAMT

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Foto: Pixabay
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Tierhalter mit geringem Einkommen können beim Jülicher Verein SAMT eine Futterspende erhalten. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über den Bezug von SGB II (Bürgergeld), SGB XII oder Wohngeld.

Die Tierhalter, die bereits bei der letzten Futterausgabe dabei waren, sind über Ort und Zeitpunkt informiert worden – die Tierhalter, die bisher noch kein Tierfutter erhalten haben, können sich noch bei SAMT e.V. unter der Rufnummer 01577 / 6810046 melden, und zwar in der Zeit zwischen 15 und 19 Uhr. Auch wer Futter spenden möchte, kann sich unter der gleichen Nummer zur selben Zeit melden. In der Hauptsache werden Katzen- und Hundefutter benötigt.

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Weitere Informationen zum Verein sind auf dessen Webseite zu finden.


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