§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
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Taufen sind Familienfeste und das gilt auch für die "Doof" vom Lazarus, zu der alljährlich am 2. Samstag im Januar von der gleichnamigen Historischen...
Der Jahresbericht zum Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit verzeichnet ein Jahr ohne extreme Ausschläge bei gleichzeitig tiefgreifenden strukturellen Veränderungen. Die Zahl der Erwerbstätigen steige...