§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Flauschige Flieger so weit das Auge reicht: Schon beim Betreten des Zitadellenhofes von der Innenstadtseite aus begrüßte die Interessierten eine große Fledermaus. Und im...
Die VHS Jülicher Land wird im September wieder einen Abendlehrgang zum Nachholen von Schulabschlüssen der SEK I in Jülich beginnen. Im ersten Jahr lässt...