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BUND beschwert sich

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz BUND hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Atom-Transporten von Jülich nach Ahaus eingelegt.

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Eine sogenannte "vollständige Transporteinheit". Foto: JEN mbH
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Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung der CASTOR-Transporte von Jülich nach Ahaus für unzulässig erklärte, hat der Verband nun Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt.

Gleichzeitig haben die Umweltschützer um unverzügliche Abgabe des Verfahrens an das für die Entscheidung über die Beschwerde zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gebeten. Der BUND beantragt nun beim Oberverwaltungsgericht per Zwischenverfügung sicherzustellen, dass mit den Atomtransporten nicht während des laufenden Eilverfahrens begonnen wird. In seinem Beschluss hatte das Berliner Verwaltungsgericht die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nämlich „zum gegenwärtigen Zeitpunkt als offen“ beurteilt und auf eine eingeschränkte Bewertung aufgrund von Schwärzungen zentraler Teile in den Genehmigungsunterlagen verwiesen.

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Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Wenn Gerichte anerkennen, dass Sicherheitsfragen nicht umfassend zu beurteilen sind, aber gleichzeitig verhindern, dass sie überhaupt überprüft werden können, läuft effektiver Rechtsschutz ins Leere. Hier wurde nicht über Sicherheit entschieden, sondern darüber, wer überhaupt fragen darf. Doch wir lassen uns unser Recht nicht nehmen – deshalb gehen wir in die Beschwerde. Von der Politik erwarten wir, dass der Ausgang des Verfahrens abgewartet wird, und die CASTOREN jetzt nicht auf die Straße geschickt werden.“

In seiner Beschwerde macht der BUND geltend, dass das VG den Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes viel zu eng ausgelegt hat. Der dort geregelte Auffangtatbestand solle gerade sicherstellen, dass Umweltverbände Zugang zu Gerichten haben, wenn umweltbezogene Rechtsvorschriften betroffen sind. Entscheidend sei nicht, ob eine Maßnahme „anlagenbezogen“ oder dauerhaft sei, sondern ob sie Umweltgefahren auslöse und unter Anwendung umweltrechtlicher Vorschriften genehmigt werde.
Der BUND sieht die Entscheidung zudem im klaren Widerspruch zur Aarhus-Konvention und zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Art. 9 Abs. 3 AK garantiere anerkannten Umweltverbänden den Zugang zu gerichtlichen Verfahren, um behördliche Entscheidungen überprüfen zu lassen, die gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstoßen.

„Wenn hochriskante Atomtransporte der gerichtlichen Kontrolle entzogen werden, steht der Umweltrechtsschutz insgesamt auf dem Spiel“, betont Ciesla. Der BUND hält eine umfassende gerichtliche Klärung der offenen Rechts- und Sicherheitsfragen für unverzichtbar und dringt auf eine entsprechende Entscheidung der Beschwerdeinstanz.

Im August hatte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE den Transport der 152 Castoren genehmigt.


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