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Exakte Werte bedeuten korrekte Abrechnungen

Stadtwerke Jülich benötigt Zählerstände zum Jahresende - online geht es am schnellsten -

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Stromzähler Close-Up | Foto: ghazii - stock.adobe.com
Stromzähler Close-Up | Foto: ghazii - stock.adobe.com
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Der Ablauf ist vertraut: Um korrekte Daten als Grundlage für die Jahresverbrauchsabrechnungen für Strom, Gas, Wasser und Wärme zu haben, fragt die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) die Zählerstände bei ihren Kunden ab. Bis zum 5. Januar 2018 werden die Kunden gebeten, die Zähler abzulesen und ihre Verbrauchswerte zu übermitteln. Am besten geht das online – oder sie greifen zu Stift und Telefonhörer.

„Unsere Kunden schätzen die Möglichkeit der Selbst-Ablesung. Dies ist seit Jahren geübte Praxis in Jülich“, so Dr. Hildegard Hoecker, Leiterin Shared Service bei der SWJ. „Wenn unsere Kunden ihre Zählerstände selbst ermitteln und durchgeben, muss kein Ableser kommen. Dies erspart zeitaufwändige Terminabsprachen.“

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Kein Abschlag im Januar
Um die Daten bis zum Jahresende korrekt in die Abrechnung mit einzubeziehen, wurde im vergangenen Jahr der Ablesezeitpunkt vom November auf den Dezember verschoben. Zusätzlich wurde die Zahl der Abschlagzahlungen von 12 auf 11 Teilbeträge verringert. Dadurch erfolgte die Jahresverbrauchsabrechnung des alten Jahres Ende Januar, der erste Abschlag für das neue Jahr erst Mitte Februar.

„Für diese Vorgehensweise haben wir von unseren Kunden viel Zustimmung erhalten. Die Hochrechnung zum Jahresende betrifft jetzt nur noch wenige Tage – und ist dadurch einfach viel genauer “, so Hildegard Hoecker. „Die Verschiebung hat für unsere Kunden den zusätzlichen Vorteil, dass im Januar, in dem sowieso viele einmalige Kosten (wie beispielsweise KFZ-Steuern oder Versicherungen) anfallen, keine Abschlagszahlung für Strom, Gas, Wasser und Wärme erfolgt“, macht die Leiterin des Shared Services deutlich.

In der Praxis heißt das: Die Kunden, die ihre Abschläge überweisen, sei es per Einzelüberweisungen oder als Dauerauftrag, setzen diese Zahlung im Januar einfach aus. Kunden, die ihre Abschläge per Lastschriftverfahren (SEPA) einziehen lassen, müssen nichts weiter tun, denn die SWJ bucht diese im Januar nicht ab.

„Das ist ein weiterer Vorteil des SEPA-Mandates neben der garantiert fristgerechten Zahlung – auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall beispielsweise. Der zeitliche Aufwand ist für einen Kunden mit Lastschriftverfahren geringer und er braucht sich um nichts zu kümmern“, betont Hildegard Hoecker.

Viele Wege möglich
In der Woche ab dem 11. Dezember verschickt die SWJ Ablesekarten an alle Kunden. Doch diese ausgefüllt per Post an die SWJ zurückzuschicken, ist nur eine der Möglichkeiten, seine Zählerstände zu übermitteln.

Auf der Ablesekarte wird eine Rufnummer mitgeteilt, die ab dem 15.12. eigens für die Annahme von Zählerständen geschaltet wird. Am besten und schnellsten geht es allerdings, die Zählerstände einfach selbst online zu übermitteln. Direkt auf der Startseite des SWJ-Internetauftritts www.stadtwerke-juelich.de gibt es dazu eine Eingabemöglichkeit.


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