Start Stadtteile Jülich Jülicher Exzellenzen

Jülicher Exzellenzen

Mit dem Exzellenzpreis 2020 des Forschungszentrums Jülich wurden in diesem Jahr Dr. Yulia Arinicheva, Dr. Vera Jäger und Dr. Juri Romazanov ausgezeichnet. Vorstandsvorsitzender Prof. Wolfgang Marquardt überreichte den mit jeweils 5.000 Euro dotierten Preis an die drei jungen Forschenden.

388
0
TEILEN
Exzellenzpreisträger 2020 (v.l.): Vera D. Jäger, Juri Romazanov und Yulia Arinicheva. Foto: Forschungszentrum Jülich / Ralf-Uwe Limbach
- Anzeige -

Jülich vergibt den Exzellenzpreis seit 2009 für eine herausragende, in wesentlichen Teilen in Jülich erstellte Dissertation und die entsprechenden Leistungen in der Post-Doktorandenphase. Pro Jahr kann die Auszeichnung an maximal fünf Nachwuchsforschende vergeben werden.

„Der Exzellenzpreis ist eine verdiente Anerkennung für eine besondere wissenschaftliche Leistung“, so Wolfgang Marquardt. „Als Preisträgerin und Preisträger sind Sie somit ein Rollenmodell für den gesamten wissenschaftlichen Nachwuchs am Forschungszentrum.“

- Anzeige -

Prof. Peter Westhoff, Prorektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Jurymitglied, ging in seiner Video-Grußbotschaft besonders auf die Kriterien einer Promotion ein, die für den Exzellenzpreis infrage kommt: „Die Arbeit muss originell sein, neue Pfade beschritten und Impulse gesetzt haben.“ Dazu komme die internationale Anerkennung. Von diesen Anforderungen gäbe es kein Abrücken: „Exzellenz ist nicht verhandelbar!“ Den Preisträgern gab er mit auf den Weg: „Behalten Sie Ihre Leidenschaft, Ihre Begeisterungsfähigkeit. Die Wissenschaft braucht Sie.“

Weitere Informationen und Video-Vorstellungen zu den ausgezeichneten Preisträgern, finden man auf der Homepage des Forschungszentrums.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here