Start Nachrichten Region Projekt Re-Start

Projekt Re-Start

IHK Aachen begleitet Unternehmen aus dem Lockdown.

70
0
TEILEN
IHK. Foto-Archiv: Jörg Hempel
- Anzeige -

Angesichts möglicher Lockerungen des Corona-Lockdowns verstärkt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen ihre Bemühungen, derzeit noch geschlossenen Betrieben zu einer erfolgreichen Wiedereröffnung zu verhelfen. Um über die akuten Bedarfe, Wünsche und Forderungen der Unternehmer zu sprechen, laden IHK-Handelsexpertin Monika Frohn und Philipp Piecha, IHK-Experte für Tourismus und Gastgewerbe, am Dienstag, 11. Mai, von 14 bis 16 Uhr zum Projekt Re-Start ein – einer digitalen Abstimmungsrunde für Unternehmer. Ziel ist es, gemeinsam Ideen zu sammeln, wie der wirtschaftliche Re-Start unter aktuellen Pandemiebedingungen zeitnah und anhaltend realisiert werden kann.

Das Projekt Re-Start der IHK Aachen richtet sich an alle Unternehmer, deren Branchen derzeit noch vom Lockdown betroffen sind – in erster Linie Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie sowie Freizeit-, Kultur- und Tourismusbranche. Mögliche Ansätze, schnell aus dem Lockdown zu kommen, können neben aktuellen Hygienekonzepten zum Beispiel die Erfassung von Kontakten, digitale Terminbuchungen für Kunden oder der kontrollierte Zutritt in Geschäfte für Genesene, Geimpfte und Negativ-Getestete sein. Dafür bieten sich Apps an, die im Einklang mit den geplanten Re-Start-Konzepten der regionalen Kreise und Kommunen zum Einsatz kommen könnten.

- Anzeige -

Die IHK Aachen wird die Interessen und Vorschläge der Unternehmer mit den Ideen der politischen Entscheider vor Ort zusammenführen, um für die Regionen Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg nachhaltige Re-Start-Lösungen auf den Weg zu bringen. Unternehmer, die an der digitalen Abstimmungsrunde am 11. Mai teilnehmen möchten, können sich vorab kostenfrei registrieren unter: www.aachen.ihk.de/re-start.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here