Start Stadtteile Jülich Sperrung für die Öffnung

Sperrung für die Öffnung

StraßenNRW teilt mit, dass ab kommenden Montagh die Kreuzung Große Rurstraße/Ellbachstraße/An der Vogelstange gesperrt wird.

478
0
TEILEN
Das Bild des Tages: So sah die Baustelle Rurbrücke am Mittwoch, 30. Oktober 2024 aus. Foto: Hans Launer
- Anzeige -

Wenn der Asphalt kommt, hat der Verkehr zu gehen: Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wird ab Montag, 4. November, Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Große Rurstraße /Ellbachstraße /An der Vogelstange vornehmen, um die neue Rurbrücke ans Straßennetz anzuschließen und die erforderlichen Asphalt- und Ampelbauarbeiten umzusetzen. Dafür wird die gesamte Kreuzung einschließlich Geh- und Radwege bis voraussichtlich Freitag, 15. November, gesperrt.

Das bedeutet weiträumige Umleitungen: Bereits ab der Linnicher Straße wird der Verkehr, der üblicherweise über die Ellbachstraße fürht über den Von-Schöfer-Ring, Merscher Höhe und Neusser Straße (L241) geleitet. Der Umleitungsverkehr für die Straße An der Vogelstange wird über die Bahnhofstraße (L253), Lorsbeck und die B56 geführt.

- Anzeige -

Für den Fuß- und Radverkehr wird eine Umleitung im Nahbereich über Pasqualinistraße, Herzog-Wilhelm-Allee und Losbecker Straße eingerichtet.

Im Anschluss an die Kreuzungsarbeiten auf beiden Seiten der Rurbrücke werden, so teilt es StraßenNRW in seiner Pressemitteilung mit, bis Ende November notwendige Restarbeiten im Bereich der Kreuzungen und Ampelanlagen, der Rurbrücke und des Rurdammtunnels erfolgen, bei denen es zu weiteren zeitweiligen Einschränkungen im Straßenverkehr kommen könne.

In der Meldung legt sich StraßenNRW auch vorsichtig auf einer Eröffnung der Rurbrücke Jülich fest: Sie sei abhängig von der Witterung und vom Ablauf der laufenden Straßenbauarbeiten aber zwischen dem 2. und 5. Dezember vorgesehen. „Der genaue Termin wird in rund zwei Wochen bekanntgegeben“, heißt es abschließend.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here