Start Magazin Zukunft & Wirtschaft Technologieunternehmen weiter fördern

Technologieunternehmen weiter fördern

1.765 Betriebe haben bislang 36.287 Arbeitsplätze in der Region geschaffen. Allein zwischen 2015 und 2019 sind 572 neue Technologieunternehmen gegründet worden. Das sind über 30 Prozent mehr als in den Jahren 2010 bis 2014, meldet die IHK Aachen.

52
0
TEILEN
Foto: Michael Schwarzenberger / Pixabay
- Anzeige -

Wertschöpfung, Wohlstand, Wissen: Unternehmen der regionalen Technologiebranche sind ein maßgeblicher Erfolgsfaktor zur Bewältigung des aktuellen Strukturwandels. Das belegt eine neue Studie der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen über Technologiegründungen und -unternehmen in der Wirtschaftsregion Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg.

„Die Technologieunternehmen sind ein Garant für die Zukunftsfähigkeit unserer Region“, sagt Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. „Wir setzen uns dafür ein, dass sie auch in Zukunft optimale Voraussetzungen haben, um zu wachsen und Wertschöpfung bei uns vor Ort zu generieren.“ Zahlreiche Firmen sind bereits seit Jahrzehnten etabliert und international tätig. „Unternehmen wie diese werden wir in Zukunft noch mehr benötigen, um den Strukturwandel zu meistern“, betont Bayer und fordert, die Rahmenbedingungen für Gründer weiter zu verbessern.

- Anzeige -

„Vor allem für aufstrebende Start-ups ist die Wahl ihres Standorts ein entscheidender Faktor. Bei diesem Wettbewerb darf unsere Region – die ideale Voraussetzungen für junge Unternehmer bietet – viel ambitionierter in die Zukunft gehen“, unterstreicht Bayer. So verdeutlicht die IHK-Studie, dass rund 15 Prozent der Start-ups, die der Region den Rücken gekehrt haben, dem Drängen ihrer Wagniskapitalgeber gefolgt sind, weil sie woanders vermeintlich bessere Rahmenbedingungen für die Wachstumsphase vermuten. Bayer: „Es muss uns gelingen, in diesem und anderen Feldern mehr Wettbewerb und letztlich auch kritische Masse zu fördern. Nur so können wir die dynamischen, kreativen und innovativen Unternehmen bei uns in der Region halten. Von ihrem Erfolg profitieren wir alle.“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here