Start Magazin Gesundheit Ab Mittwoch Distanzunterricht

Ab Mittwoch Distanzunterricht

Der Präsenzunterricht an den Schulen im Kreis Düren wird ab Mittwoch, 28. April, ausgesetzt, da im Kreisgebiet der Inzidenzwert seit drei Tagen hintereinander über 165 liegt. Die Schulen unterrichten somit ab Mittwoch wieder im Distanzunterricht. Abschlussklassen und Förderschulen (mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung) sind von dieser Regelung nicht betroffen.  

286
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Auch die Kindertagesstätten werden ab Mittwoch nur noch eine Notbetreuung anbieten. Diese Verschärfungen sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes („Notbremse“) vorgeschrieben. Wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 bleibt, kehren die Schüler ab dem übernächsten Tag wieder in den Wechselunterricht zurück und die Betreuung in den Kitas wird wieder ausgeweitet.

Die Lolli-Tests, die der Kreis Düren seit zwei Wochen in den Kitas anbietet, erfreuen sich großer Beliebtheit und werden fortgesetzt. In den vergangenen beiden Wochen fanden die Tests zwei Mal pro Woche statt. So soll es auch weitergehen. Auf Wunsch des Kreises bemüht sich das zuständige Labor kurzfristig, bei der zweimaligen Wochentestung zu bleiben. Das von der Uni Köln wissenschaftlich betreute Projekt wird zunächst bis Pfingsten laufen. Die Lolli-Tests sind ein schonendes Verfahren, um das Corona-Virus nachzuweisen. Bei Eltern und Kindern genießt es eine hohe Akzeptanz.

- Anzeige -

Die Impfungen im Impfzentrum schreiten voran: Kontaktpersonen von Menschen, die Pflegestufe 1 oder 0 haben, können ebenfalls einen Termin für die Corona-Schutzimpfung über das Impfzentrum des Kreises Düren buchen. Wer einen Pflegegrad von 5 bis 0 aufweist, kann zwei Kontaktpersonen benennen, die eine Corona-Schutzimpfung erhalten sollen. Gleiches gilt für Schwangere. Diese Kontaktpersonen können unter www.impfzentrum-dueren.de oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800/5892 7994 einen Impftermin vereinbaren.  Zum Impftermin ist eine Kopie der Bescheinigung des Pflegegerades bzw. des Mutterpasses mitzubringen sowie die Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson.  http://bit.ly/BescheinigungKontaktperson

Auch chronisch Kranke der Priorität 2 (nach §3 Abs. 1 Nr. 2 der Corona-Impfverordnung) können so einen Impftermin direkt im Impfzentrum des Kreises Düren vereinbaren. Ab Freitag, 30. April, ist eine Impfterminvergabe für chronisch Kranke zusätzlich ebenfalls über die Kassenärztliche Vereinigung (www.116117.de oder die kostenlose Rufnummer 0800/116117 01) möglich.

Das Angebot der kostenlosen Schnelltests am Sonntag im Kreishaus Düren sowie in der Geschäftsstelle Jülich wurde von 865 Bürgern wahrgenommen. Elf Schnelltests zeigten ein positives Ergebnis. Im Anschluss erfolgte bei den positiv Getesteten noch ein ergänzender PCR-Test.

59.351 Menschen im Kreis Düren haben im Impfzentrum des Kreises Düren bisher die Erstimpfung erhalten und 21.856 sind dort zum zweiten Mal geimpft worden (das sind 3646 Erstimpfungen und 2441 Zweitimpfungen mehr als bei der letzten Meldung am 22.4.).

Aktuell sind im Kreis Düren 869 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit der letzten Meldung gibt es 164 Neuinfektionen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 12.281 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 146 und beträgt nun 11.150.

Die 869 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:

  • Aldenhoven: 64 (Gesamtzahl aller jemals positiv Getesteten je Ort: 847)
  • Düren: 351 (5268)
  • Heimbach: 5 (166)
  • Hürtgenwald: 21 (355)
  • Inden: 16 (218)
  • Jülich: 112 (1255)
  • Kreuzau: 49 (634)
  • Langerwehe: 45 (447)
  • Linnich: 24 (461)
  • Merzenich: 28 (486)
  • Nideggen: 11 (425)
  • Niederzier: 50 (685)
  • Nörvenich: 28 (387)
  • Titz: 40 (293)
  • Vettweiß: 25 (354)

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 262.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 189,3. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

Infos zum Impfzentrum gibt es unter: www.kreis-dueren.de/impfzentrum


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here