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Impfen über Karneval

Die Impfstellen im Kreis Düren sind auch über die Karnevalstage regulär geöffnet. Jeder ab 12 Jahren kann sich hier weiterhin die Erst-, Zweit- als auch die Auffrischimpfung verabreichen lassen.

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Foto: pixabay
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Das Gesundheitsamt des Kreises Düren weist zudem darauf hin, dass trotz der verkündeten Lockerungsschritte in vielen Bereichen für Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern weiterhin eine Maskenpflicht gilt. Zum Schutz vor der besonders leicht übertragbaren Omikron-Variante ist für Besucher dieser Einrichtungen das Tragen einer FFP-2-Maske erforderlich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten diese Masken bereits beim Betreten der genannten Einrichtungen getragen werden.

In Jülich kann man sich von montags bis freitags von 14 bis 19 Uhr, samstags von 10 bis 19 Uhr und sonntags von 10 bis 17 Uhr impfen lassen. Die Impfstelle ist bei Maxis Gruppe, Freifläche Zuckerfabrik, Dürener Straße (Kreisverkehr gegenüber Königskamp).

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Bei den Impfangeboten im Kreis Düren sind für alle ab 12 Jahren sowohl Erst-, Zweit- als auch Auffrischimpfungen möglich. Die erste Auffrischimpfung ist frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann bereits nach vier Wochen die zweite Impfung erhalten, ebenso Personen mit einer Immunschwäche. Hinweis: Wer das erste Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurde, benötigt insgesamt drei Impfungen, um als geboostert zu gelten.

Die vierte Impfung (zweite Auffrischimpfung) ist jetzt laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für bestimmte Personengruppen möglich. Diese zweite Auffrischimpfung wird demnach frühestens drei Monate nach der zweiten Impfung empfohlen für:

Alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen unabhängig vom Alter, für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Menschen mit Immunschwäche bereits ab 5 Jahren. (Impfungen für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren sind bei den Kinder- oder Hausärzten möglich.)

Menschen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind, sollen die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.

Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

Zu einer Impfung sollte der Personalausweis und (wenn vorhanden) der Impfpass mitgebracht werden. Ein Termin ist nicht erforderlich.


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