Start Nachrichten Mehr Unterstützung für Ausbildungsbetriebe

Mehr Unterstützung für Ausbildungsbetriebe

Während der Corona-Pandemie sollen Ausbildungsbetriebe unterstützt werden. 

84
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Im Herbst beginnen die meisten jungen Menschen ihre Berufsausbildung. Derzeit läuft noch die Nachvermittlung für Ausbildungsstellen. Um die Ausbildungsbetriebe, die trotz der Corona-Pandemie neue Auszubildende einstellen, noch zielgerichteter und breiter unterstützen zu können, weitet die Bundesregierung das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ aus, teilte das Bundestagsbüro von MdB Thomas Rachel. Dies hat der Dürener Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel (CDU) dem Kreishandwerksmeister Gerd Pelzer, stellvertretend für die vielen Handwerksbetriebe im Kreis Düren und dem Vorsitzenden der Vereinigten Industrieverbände Düren-Jülich-Euskirchen Hans-Helmuth Schmidt mitgeteilt. „Auch in der Corona-Pandemie gibt es eine bemerkenswert hohe Bereitschaft von Betrieben Ausbildungsplätze anzubieten. Das ist gut so – für die Betriebe zur Fachkräftesicherung und vor allem auch für junge Menschen. Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt bleibt durch die Corona-Pandemie aber natürlich weiter schwierig.

Ausbildungsbetriebe brauchen daher weitere Unterstützung, um neue Auszubildende einzustellen und Ausbildungen weiterzuführen. Durch die Ausweitung des Bundesprogramms, für die sich auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stark gemacht hat, können nun mehr Betriebe und dadurch mehr Auszubildende profitieren“, so der Parlamentarische Staatssekretär im BMBF Thomas Rachel MdB.

- Anzeige -

Die Bundesregierung reagiere damit auf die weiterhin bestehende Corona-Krise und ihre umfangreichen Folgen und erleichtere die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien nun deutlich, so Rachel. Die Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden bis Mitte 2021 verlängert. Künftig können alle Unternehmen eine Prämie erhalten, wenn sie Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen – unabhängig von der Betriebsgröße. Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe können nun bereits mit Ausbildungsprämien gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten.

Ferner werden auch Ausbildungen, die zwischen dem 24. Juni und 31. Juli 2020 begonnen haben, in die Ausbildungsprämien miteinbezogen. „Mit dieser Anpassung des Förderprogramms schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass wir jedem jungen Menschen den Abschluss seiner Ausbildung ermöglichen und eine verlässliche Perspektive für seine berufliche Zukunft bieten“, so der Dürener Christdemokrat. Die Unternehmen und Betriebe können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – unkompliziert bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Website einfach auszufüllende Formulare mit Hinweisen und Hilfen bereit, so die Meldung des Bundestagsbüros.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here