§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Bereits am vergangenen Dienstag, 30. September, ereignete sich im Heckfeld Jülich ein Unfall. Jetzt sucht die Polizei nach einem Beteiligten, der unerkannt geflüchtet war....
„Mein Großvater und mein Onkel haben bereits einen Metallberuf erlernt“, erzählt er. „So wurde mein Interesse an einem Handwerk schon in früher Kindheit geweckt“,...