Start Nachrichten Kreisverwaltung „hat“ Nachwuchs

Kreisverwaltung „hat“ Nachwuchs

"Sie sind nun Botschafter des Kreises Düren, worüber ich mich sehr freue", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn bei der Begrüßung der 23 neuen Nachwuchskräfte im Kreis Düren. "Seien Sie neugierig", ergänzt er.

298
0
TEILEN
Insgesamt 23 Nachwuchskräfte des Kreises Düren wurden von Landrat Wolfgang Spelthahn (links) und weiteren Vertretern der Kreisverwaltung begrüßt. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Nicht nur die Kreisverwaltung hat durch die Neuankömmlinge Zuwachs bekommen, auch die Einwohnerzahl des Kreises Düren soll im Rahmen der Wachstumsoffensive auf 300.000 Einwohner ansteigen. „Wir freuen uns über engagierte neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie Sie, die an unsere Ziele glauben und sich damit identifizieren. Auch Ihre persönlichen beruflichen Ziele sollten Sie nicht aus dem Auge verlieren, denn die Kreisverwaltung bietet Ihnen viele Chancen auf eine erfolgreiche Laufbahn.“

Bereits im August hat der Großteil der Nachwuchskräfte ihren Dienst im Kreis Düren begonnen, im September sind neun weitere hinzugekommen. Unter den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern absolvieren einige die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, Kreissekretär und Vermessungstechniker, andere beginnen das duale Studium in den Fachrichtungen allgemeine Verwaltung, Verwaltungsinformatik und Geoinformatik.

- Anzeige -

Nun wurden alle gemeinsam offiziell begrüßt, denn egal ob August oder September: „Es ist ein Team und Gemeinsamkeit spielt bei uns eine große Rolle“, sagt Ausbildungsleiterin Nicole Sutter. Neben dem Landrat war auch sie bei der Begrüßung dabei, ebenso wie Hauptamtsleiter Oliver Bünten, Michael Aßmann, Leiter der Personalverwaltung, die stellvertretende Personalratsvorsitzende Ute Kämmerling und Andrea Kenter, die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Düren.

Zum Start in den neuen Lebensabschnitt erleben die Nachwuchskräfte zunächst das sogenannte „onboarding“, das zur Orientierung dienen soll. Sie lernen unter anderem ihre Ansprechpartner kennen, machen eine Hausrallye und erfahren mehr über die Fachämter. „Ich wünsche Ihnen alles Gute für den Start hier bei uns“, fasste der Landrat zum Abschluss zusammen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here