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Neue Coronaschutzverordnung

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Foto: pixabay
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Ab heute gilt in NRW eine neue Verordnung, die vor einer übermäßigen Ausbreitung des Corona-Virus schützen soll. Ein Überblick der wichtigsten Änderungen findet man auf der Webseite des Landes NRW.

Unter anderem gibt es nun Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Drinnen wie draußen dürfen sich jetzt maximal zehn Personen treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren seien hiervon ausgenommen. Für ungeimpfte Personen gelten strengere Regeln.

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Außerdem gibt es ab heute eine Maskenpflicht für den Freizeitbereich. Dort, wo keine Maske getragen werden kann – das Land NRW zählt hier den Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern oder Wellnessangebote auf – gilt das sogenannte 2G+-Konzept. Das heißt, dass neben des Nachweises einer Impfung auch ein Nachweis über einen negativen Schnelltest vorgelegt werden muss. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Bei anderen Veranstaltungen können bis zu 750 Personen teilnehmen. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 12. Januar 2022.

Die Verordnung zum Nachlesen gibt es hier. 

 


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