Start Stadtteile Jülich 1000 Euro für Ergreifungshinweise

1000 Euro für Ergreifungshinweise

Da es wiederholt Einbrüche im Bauhof gab und die Ermittlungen bisher erfolglos blieben, schreibt die Stadt Jülich eine Belohnung im Wert von bis zu 1000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter führen.

161
0
TEILEN
Foto: Jörg Hüttenhölscher stock.adobe.com
- Anzeige -

Innerhalb weniger Wochen haben Unbekannte bei mehreren Einbrüchen im Bauhof der Stadt Jülich Werkzeuge im Wert von rund 40.000 Euro gestohlen. Zu dieser Summe addieren sich die durch die Einbrüche entstanden Schäden, wie zum Beispiel an Türen und Fahrzeugen. Da die Einbrüche jeweils morgens bei Dienstbeginn entdeckt wurden lässt sich schließen, dass sie wahrscheinlich nachts stattfanden, teilt die Stadt mit.

Ermittlungen um den oder die Täter zu finden waren bisher erfolglos. Daher hat die Stadt Jülich für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, nun eine Belohnung von bis zu 1000 Euro ausgeschrieben.

- Anzeige -

Die Stadt möchte wissen, wer am Bauhof der Stadt Jülich oder in dessen Umfeld – Steffensrott, Schwarzer Weg und Rurauenstraße – in den Nächten zum Donnerstag, 25. Mai, beziehungsweise zum Freitag, 16. Juni oder kurz davor etwas beobachtet hat. Sind jemandem verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen?

Hinweise zu diesen Einbrüchen nimmt Markus Danz unter der Telefonnummer 02461/93 64 12 oder der Email [email protected] entgegen.

Die Stadt sichert zu, entsprechende Hinweise selbstverständlich vertraulich zu behandeln.

TEILEN
Vorheriger ArtikelFlagge zeigen für Vielfalt
Nächster ArtikelHinweise zwischen Kerzen und Kelchen
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here