Start Nachrichten Rathaus Aufs Rad bringen

Aufs Rad bringen

Einstimmig haben in der letzten Sitzung vor der Sommerpause die politischen Vertreter dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Jülich einen Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen zur Anschaffung eines Fahrrades, E-Bikes oder Pedelecs zu gewähren.

133
0
TEILEN
Foto: fbenedict/Pixabay
Foto: fbenedict/Pixabay
- Anzeige -

Initialzündung war das Schulprojekts „Übungsrathaus“, in dem die Auszubildenden das Projektthema „JobRad“ aufarbeiteten. Die Stadtverwaltung Jülich beabsichtigt, mit Zustimmung der Personalvertretung der Stadt Jülich, zur Förderung der Aspekte der Ökologie, der Nachhaltigkeit und der Gesundheitsprävention sowie auch insbesondere in Zeiten zunehmender Klimaschutzanstrengungen interessierten Bediensteten auf Antrag einen Gehaltsvorschuss/ ein Arbeitgeberdarlehen mit niedriger Verzinsung zur Beschaffung eines Fahrrades, E-Bikes oder Pedelecs zu gewähren.

Maximal 2400 Euro zzgl. 1 Prozent Verzinsung werden gewährt. Die Rückzahlung erfolgt über eine Dauer von maximal zwei Jahren. Die Stadt hat jährliche eine Obergrenze von zunächst bis zu maximal zehn Fahrrädern festgelegt, die gefördert werden können. Sollte die Nachfrage größer sein, wird nach einem Auswahl- oder Losverfahren entschieden.

- Anzeige -

Wer einen befristeten Vertrag hat oder sich in der Ausbildung befindet kann ebenfalls einen Antrag stellen, solange die Leasingzeit der Rückzahlungszeitraum des Vorschusses oder Darlehens nicht über die Arbeitsvertragslaufzeit hinausgeht.
Da dies ein freiwilliges Angebot der Stadtverwaltung Jülich wäre, liegt die Entscheidung über die Inanspruchnahme letztendlich bei den jeweiligen Beschäftigten und bzgl. der Finanzierung beim Stadtrat.

Die Verwaltung hofft, dass sich durch diese Maßnahme die Kollegen wertgeschätzter fühlen, Krankentage reduziert werden, die Umwelt geschützt und die Attraktivität der Stadtverwaltung Jülich als Arbeitgeberin begünstigt wird.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here